WILLKOMMEN BEI
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen

Die Steinzeit ist nicht aus Mangel an Steinen zu Ende gegangen, sondern weil die Menschen eine bessere Idee hatten.

  • Wir realisieren Ideen für mehr Lebensqualität in globaler Dimension.
  • Wir entscheiden uns für Fortschritt und gegen Stillstand.
  • Wir sind für Sie erreichbar und stellen uns gerne einem Gespräch.
 

Haushaltsrede zum Haushalt 2021
der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
( schnellleser Form )

Kurzversion für eilige Leser:innen; diese ersetzt nicht die vollständige Fassung!

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Landrat,

heute beraten wir abschließend den 13. Haushalt nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement, der vorgibt zwei wesentliche Leitziele zu verfolgen:

Zum einen geht es darum, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten und zum anderen definiert der Kreis seine Aufgabe darin, künftige Generationen nicht ungebührlich zu belasten. Es ist daher insbesondere die Liquiditäts- und Rückstellungsentwicklung zu betrachten. Zudem soll das Investitionsverhalten dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entsprechen.

Hierbei ist zu bemerken, dass der jeweilig zu beschließende Haushalt bereits immense Vorbelastungen zu verkraften hat.

Zudem ist der Anteil der freiwilligen Leistungen, auf die die Kreistagspolitik direkten Einfluss hat, mit 0,8% oder 3,2 Millionen sehr gering. Dieses Leistungspaket wird im Haushalt 2021 nahezu vollständig zugunsten und Entlastung der Kommunen erbracht. Ein generelles Problem besteht darin, dass seit Jahren eine zunehmende Aufgabendelegation ohne ausreichende finanzielle oder personelle Kompensation durch Bund und Land erfolgt.

Diese Delegation verletzt das Konnexitätsprinzip permanent.

Um die kommunale Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern, ist eine durchgreifende und nachhaltige Stärkung des kommunalen Finanzsystems dringend notwendig.

Ein Blick in den Finanzplan der Haushalte 2019 bis 2024 zeigt, dass die allgemeine Umlage vom Haushalt 2021 zu 2022 um 10 Millionen Euro ansteigt, um dann in den folgenden Haushaltsjahren auf hohem Niveau zu verharren.

Dies bedeutet im Klartext, dass die 10 Millionen Euro zur Umlagefinanzierung in 2021 die Haushalte der nächsten Jahre um diesen Betrag belasten.

Es geschieht also de facto nichts anderes, als dass haushaltstechnisch die strukturellen Probleme in die Zukunft verlagert werden.

Betrachten wir im Gegenzug die Entwicklung des Eigenkapitals als zentrales Steuerungselement, so erkennen wir, dass parallel zu der vorbeschriebenen Entwicklung, der Bestand vom Haushaltsjahr 2020/21 zu 2022 um 10 Millionen Euro absinkt. Ein weiteres erhebliches Risiko für eine Haushaltsplanung besteht in den zu isolierenden Pandemieschäden. Ganz grob addieren sich diese für die Jahre 2020 und 2021 auf mindestens 10 Millionen Euro.

Folgt man einer der Definitionen zum Thema der Generationengerechtigkeit, bei der jede Generation auch die Ressourcen zahlt, die sie verbraucht, so kommt unsere Fraktion, nach einem komplexen Abwägungsprozess unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte, zum Ergebnis, dass eine Verrechnung mit dem Eigenkapital die ausgewogenere Vorgehensweise darstellt, als die entstandenen Schäden über 50 Jahre abzuzahlen.

Doch neben den Auswirkungen der Pandemie gibt es weitere wesentliche Risiken im Haushaltsansatz. Kernpunkte hierbei sind die weiteren Entwicklungen der sozialen Lasten, insbesondere der Kosten der Unterkunft nach SGB II, die Höhe der Landeszuweisung aus der Wohngeldersparnis, die Hilfen zur Erziehung sowie die Anmeldeverfahren im Kita- Bereich. Darüber hinaus sind weitere wesentliche Risiken die Höhe der Schlüsselzuweisung und die Erzielung von Zinserträgen auf der Ertragsseite.

Zudem sind bisher die Konsequenzen…

Kurzversion für eilige Leser:innen; diese ersetzt nicht die vollständige Fassung!

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Landrat,

heute beraten wir abschließend den 13. Haushalt nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement, der vorgibt zwei wesentliche Leitziele zu verfolgen:

Zum einen geht es darum, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten und zum anderen definiert der Kreis seine Aufgabe darin, künftige Generationen nicht ungebührlich zu belasten. Es ist daher insbesondere die Liquiditäts- und Rückstellungsentwicklung zu betrachten. Zudem soll das Investitionsverhalten dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entsprechen.

Hierbei ist zu bemerken, dass der jeweilig zu beschließende Haushalt bereits immense Vorbelastungen zu verkraften hat.

Zudem ist der Anteil der freiwilligen Leistungen, auf die die Kreistagspolitik direkten Einfluss hat, mit 0,8% oder 3,2 Millionen sehr gering. Dieses Leistungspaket wird im Haushalt 2021 nahezu vollständig zugunsten und Entlastung der Kommunen erbracht. Ein generelles Problem besteht darin, dass seit Jahren eine zunehmende Aufgabendelegation ohne ausreichende finanzielle oder personelle Kompensation durch Bund und Land erfolgt.

Diese Delegation verletzt das Konnexitätsprinzip permanent.

Um die kommunale Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern, ist eine durchgreifende und nachhaltige Stärkung des kommunalen Finanzsystems dringend notwendig.

Ein Blick in den Finanzplan der Haushalte 2019 bis 2024 zeigt, dass die allgemeine Umlage vom Haushalt 2021 zu 2022 um 10 Millionen Euro ansteigt, um dann in den folgenden Haushaltsjahren auf hohem Niveau zu verharren.

Dies bedeutet im Klartext, dass die 10 Millionen Euro zur Umlagefinanzierung in 2021 die Haushalte der nächsten Jahre um diesen Betrag belasten.

Es geschieht also de facto nichts anderes, als dass haushaltstechnisch die strukturellen Probleme in die Zukunft verlagert werden.

Betrachten wir im Gegenzug die Entwicklung des Eigenkapitals als zentrales Steuerungselement, so erkennen wir, dass parallel zu der vorbeschriebenen Entwicklung, der Bestand vom Haushaltsjahr 2020/21 zu 2022 um 10 Millionen Euro absinkt. Ein weiteres erhebliches Risiko für eine Haushaltsplanung besteht in den zu isolierenden Pandemieschäden. Ganz grob addieren sich diese für die Jahre 2020 und 2021 auf mindestens 10 Millionen Euro.

Folgt man einer der Definitionen zum Thema der Generationengerechtigkeit, bei der jede Generation auch die Ressourcen zahlt, die sie verbraucht, so kommt unsere Fraktion, nach einem komplexen Abwägungsprozess unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte, zum Ergebnis, dass eine Verrechnung mit dem Eigenkapital die ausgewogenere Vorgehensweise darstellt, als die entstandenen Schäden über 50 Jahre abzuzahlen.

Doch neben den Auswirkungen der Pandemie gibt es weitere wesentliche Risiken im Haushaltsansatz. Kernpunkte hierbei sind die weiteren Entwicklungen der sozialen Lasten, insbesondere der Kosten der Unterkunft nach SGB II, die Höhe der Landeszuweisung aus der Wohngeldersparnis, die Hilfen zur Erziehung sowie die Anmeldeverfahren im Kita- Bereich. Darüber hinaus sind weitere wesentliche Risiken die Höhe der Schlüsselzuweisung und die Erzielung von Zinserträgen auf der Ertragsseite.

Zudem sind bisher die Konsequenzen durch die Tax-Compliance zur steuerrechtlichen Veranlagung nicht absehbar.

Um auch künftig die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung aufrecht zu erhalten, erachten wir den vorliegenden Stellenplan als ein elementares Steuerungsinstrument. Durch eine immense Fluktuation in den kommenden Jahren und dem bekannten Fachkräftemangel steht das System erheblich unter Druck.

Die Selbstverpflichtung, jungen Menschen eine Ausbildung zu gewähren, ist beispielhaft und zeugt von einer weitsichtigen Herangehensweise zur Lösung des Problems. 51 Azubis eine Chance zu geben, ist eine Tat, die wir uns auch in den Beteiligungen des Kreises wünschen würden. Ebenso beispielhaft ist der soziale Stellenplan mit 16 Beschäftigungsverhältnissen. Insgesamt geht es darum, den vorgenannten Risiken und der daraus resultierenden Problemlage mit zukunftsweisenden Investitionen und Maßnahmenpaketen zu begegnen.

Insofern ist doch das Credo in der aktuellen Situation, sich nicht aus der Krise herauszusparen, sondern gerade jetzt nachhaltig zu investieren: Vor allen Dingen in in Klimaschutzmaßnahmen, in die Verkehrswende für die zukünftige Mobilität oder für infrastrukturelle Projekte, wie Schulen und Verkehrswege, aber auch in Digitalisierung und in die Bildung. Diese Konjunkturimpulse wären eine wahrhaft praktizierte Generationengerechtigkeit, die auch direkt an der Effektivität der realisierten Projekte messbar wäre.

In diesem Kontext ist die geplante dritte Aufgabenkritik der Kreisverwaltung zu begrüßen. Ja, und in aller Deutlichkeit sind dabei auch bekannte Defizite zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben zu benennen! Nur so ergibt die immense Arbeit einen wirklichen Sinn. Hierbei ist wenig hilfreich, wenn Sie sich den Aussagen beauftragter Gutachter verweigern, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung präzise den benötigten Personalbedarf ermitteln.

Gestalterisch deckt die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihren Anträgen ein großes Spektrum für das Haushaltsjahr 2021 ab:

  • Der schwer belasteten Wirtschaft unserer Region versuchen wir, mit einem bereits vielfach in anderen Regionen Deutschlands erprobten Gutscheinsystem, unter die Arme zu greifen. Alleine der Touristiksektor vor Ort klagt über Ausfälle von ca. 500 Mio. Euro! Ihre Argumentation, dies allein in den Kommunen zu verorten, schafft keinen nachhaltigen Effekt. Die Lösung dieser Thematik müssen Sie größer denken! Nachdem Sie nun auch andere Anträge zur Unterstützung der schwer angeschlagenen örtlichen Wirtschaft ablehnen und kein eigenes Konzept präsentieren, bleibt ein solidarisches Signal der Kreispolitik völlig aus.
  • Mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Oleftalbahn wollen wir, im Rahmen einer zukunftsgerichteten Mobilitätsoffensive, die Anbindung weiterer Kommunen an das SPNV-Netz realisieren. Diesen Ansatz werden wir weiterverfolgen!
  • Der Verkauf der RWE-Aktien zielt im Kern auf eine zukunftsfähige und möglichst robuste Anlagestrategie in nachhaltige und zertifizierte Werte. Wirtschaft und Bankenwesen beschreiten bereits diesen Weg.
    Es gibt keinen sachlichen Grund weiterhin diese Aktien zu halten!
  • Unser Antrag zur politischen Bildung gegen Gefahren durch Rechtsextremismus soll die finanzielle Voraussetzung schaffen, um gegebenenfalls ab 2022 maßgeschneiderte Projekte starten zu können.
  • Der Antrag auf Einrichtung eines Gestaltungsbeirats verfolgt die Zielsetzung der Erhaltung von baukulturellen Struktur vor Ort sowie einer Integration modernster nachhaltiger Bautechnologien. Hierbei ist nur ein Zusammenspiel zwischen Kommunen und Kreis zielführend.
  • Dass der Zukunftspakt unseren Antrag zur Förderung des Ring politischer Jugend eins zu eins abschreibt und unter seinem Logo neu einbringt, stimmt nachdenklich.
  • Der Gewalt in engen sozialen Beziehungen möchten wir mit der Realisierung der Istanbul- Konvention im Kreis Euskirchen begegnen. Auf ihre positiven Zusage bei der weiteren Behandlung des Themas vertrauen wir.
  • Scharfe Kritik üben wir an der Art und Weise der Eingriffe in den sensiblen Naturraum durch den Landesbetrieb Straßen NRW. Wir messen den Landesbetrieb an dessen Zusagen zur Abstellung der Missstände!

Die grundsätzliche Haltung des Zukunftspakt 2030 von CDU, FDP und UWV für den Kreis Euskirchen wird deutlich, wenn wir uns dessen Vorgehensweise zu unseren Anträgen und insbesondere zu den Themenkomplexen Klima, Umweltschutz und Nachhaltigkeit anschauen.

Während Frau Poth und der Klimamanager Herr Metzemacher, bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode, zur konzeptionellen Abstimmung der Klimawandelanpassung im Kreis, in unserer Fraktion eingeladen waren, fällt dem Zukunftspakt in 2021 zu diesem Themenkomplex nichts anderes ein, als weiteren Beratungsbedarf zu reklamieren und weiterhin einem dringend benötigtem zeitnahen Bekenntnis zur Sache auszuweichen.

Synchron hierzu ist Ihre Weigerung, die benötigte Aufstockung des Energiemanagers, der Aufgaben aus dem Klimawandelanpassungskonzept umzusetzen hat, um 0,5 Stellenanteile zeitnah und bedarfsgerecht zu realisieren. Auch hier platzieren Sie sinnlose Sperrvermerke. Unter Wertung aller wesentlicher Aspekte trauen wir der Listenvereinbarung den längst überfälligen Paradigmenwechsel und die entsprechenden zielführenden gestalterischen Eingriffe in die Haushaltspolitik des Kreises nicht zu. Vielmehr sehen wir, dass Ihre Mehrheit im Kreistag relevante Projekte verzögert, behindert und zum Teil nicht realisiert. Dies beobachten wir mit großer Sorge und trauen Ihnen die notwendige Zukunftsgestaltung des Haushalts nicht zu.

Aus diesen Gründen können wir trotz all der positiven gesetzten Aspekte seitens der Kreisverwaltung diesem Haushaltsentwurf nicht zustimmen.

Wir danken der Verwaltung, unter der Leitung von Landrat Ramers und der Führungsmannschaft, für ihre geleistete Arbeit. Insbesondere jedoch gilt unser Dank der Belegschaft und den aktiven im Ehrenamt!

Trotz all dieser Belastungen: Bleiben Sie alle locker und gesund!
Achten Sie auf sich und Ihre Nächsten!

Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-

Haushaltsrede zum Haushalt 2021
der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
( ausführliche Form )

Kreistag am 14.04.2021

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Landrat,

heute beraten wir abschließend den 13. Haushalt nach NKF, der vorgibt, zwei wesentliche Leitziele zu verfolgen:

Zum einen geht es darum, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten und zum anderen definiert der Kreis seine Aufgabe darin, künftige Generationen nicht ungebührlich zu belasten. Es ist daher insbesondere die Liquiditäts- und Rückstellungsentwicklung zu betrachten. Zudem soll das Investitionsverhalten dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entsprechen.

Hierbei gilt insbesondere zu bemerken, dass der jeweilig zu beschließende Haushalt bereits immense Vorbelastungen zu verkraften hat. So sind im Haushalt 2021 Bürgschaften in Höhe von 12 Millionen Euro, Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen in Höhe von 37 Millionen Euro und eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10 Millionen Euro berücksichtigt.

Das gesamte Finanzierungsmodell folgt dem Prinzip, dass die Aufgabenerbringung der Kreisverwaltung und des LVR, per Umlage nach Anteil der Steuerkraft, letztlich an die Kommunen, als Leistungsempfänger, weitergereicht wird. Dabei ist der Anteil der freiwilligen Leistungen, auf die die Kreistagspolitik direkten Einfluss hat, mit 0,8% oder 3,2 Millionen sehr gering. Zudem wird dieses Leistungspaket im Haushalt 2021 nahezu vollständig zugunsten und Entlastung der Kommunen erbracht.

Mit dieser Ausnahme sind die verantwortlich zu erbringenden Leistungen nahezu fix. Ein generelles Problem hierbei besteht darin, dass seit Jahren eine zunehmende Aufgabendelegation ohne ausreichende finanzielle oder personelle Kompensation durch Bund und Land erfolgt. Übertragene soziale Leistungen werden nur unzureichend ausgeglichen.

Diese Delegation verletzt das Konnexitätsprinzip permanent.

Um die kommunale Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern, ist eine durchgreifende und nachhaltige Stärkung des kommunalen Finanzsystems dringend notwendig. Dazu gehört ebenso unverzichtbar eine Lösung des weitgehend nicht von den Kommunen selbst verursachten Altschuldenproblems. Jahrzehntelang wurden Gesetze beschlossen, die ohne ausreichende Gegenfinanzierung, auszuführen waren.

Ermutigend hierbei sind die Klagen, z.B. der Stadt Köln und anderer Kommunen in NRW, gegen die vom Bund und Land auferlegten Lasten. In einem konkreten Fall geht es um die Gewährung vieler Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche, die nun bis Ende 2021 anders zu organisieren sind. Der Bund hat 2011 dafür alleine die Kommunen, als örtliche Träger der Sozialhilfe, zuständig gemacht, was deren Recht auf Selbstverwaltung verletzte, urteilten die höchsten deutschen Richter.

Doch haben wir hier im Kreistag eine wirkliche Option, auch unsere finanzielle Belastungssituation in den kommenden Jahren wesentlich zu entschärfen?

Ein Blick in den Finanzplan der Haushalte 2019 bis 2024 zeigt, dass die allgemeine Umlage vom Haushalt 2021 zu 2022 um 10 Millionen Euro ansteigt, um dann in den folgenden Haushaltsjahren auf hohem Niveau zu verharren.

Dies bedeutet im Klartext, dass die 10 Millionen Euro zur Umlagefinanzierung in 2021 die Haushalte der nächsten Jahre um diesen Betrag belasten.

Hinzu kommt eine weitere immense Steigerung der Jugendamtsumlage sowie weitere Erhöhungen der ÖPNV-Umlage. Es geschieht also de facto nichts anderes, als dass haushaltstechnisch die strukturellen Probleme in die Zukunft verlagert…

Kreistag am 14.04.2021

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Landrat,

heute beraten wir abschließend den 13. Haushalt nach NKF, der vorgibt, zwei wesentliche Leitziele zu verfolgen:

Zum einen geht es darum, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten und zum anderen definiert der Kreis seine Aufgabe darin, künftige Generationen nicht ungebührlich zu belasten. Es ist daher insbesondere die Liquiditäts- und Rückstellungsentwicklung zu betrachten. Zudem soll das Investitionsverhalten dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entsprechen.

Hierbei gilt insbesondere zu bemerken, dass der jeweilig zu beschließende Haushalt bereits immense Vorbelastungen zu verkraften hat. So sind im Haushalt 2021 Bürgschaften in Höhe von 12 Millionen Euro, Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen in Höhe von 37 Millionen Euro und eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10 Millionen Euro berücksichtigt.

Das gesamte Finanzierungsmodell folgt dem Prinzip, dass die Aufgabenerbringung der Kreisverwaltung und des LVR, per Umlage nach Anteil der Steuerkraft, letztlich an die Kommunen, als Leistungsempfänger, weitergereicht wird. Dabei ist der Anteil der freiwilligen Leistungen, auf die die Kreistagspolitik direkten Einfluss hat, mit 0,8% oder 3,2 Millionen sehr gering. Zudem wird dieses Leistungspaket im Haushalt 2021 nahezu vollständig zugunsten und Entlastung der Kommunen erbracht.

Mit dieser Ausnahme sind die verantwortlich zu erbringenden Leistungen nahezu fix. Ein generelles Problem hierbei besteht darin, dass seit Jahren eine zunehmende Aufgabendelegation ohne ausreichende finanzielle oder personelle Kompensation durch Bund und Land erfolgt. Übertragene soziale Leistungen werden nur unzureichend ausgeglichen.

Diese Delegation verletzt das Konnexitätsprinzip permanent.

Um die kommunale Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern, ist eine durchgreifende und nachhaltige Stärkung des kommunalen Finanzsystems dringend notwendig. Dazu gehört ebenso unverzichtbar eine Lösung des weitgehend nicht von den Kommunen selbst verursachten Altschuldenproblems. Jahrzehntelang wurden Gesetze beschlossen, die ohne ausreichende Gegenfinanzierung, auszuführen waren.

Ermutigend hierbei sind die Klagen, z.B. der Stadt Köln und anderer Kommunen in NRW, gegen die vom Bund und Land auferlegten Lasten. In einem konkreten Fall geht es um die Gewährung vieler Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche, die nun bis Ende 2021 anders zu organisieren sind. Der Bund hat 2011 dafür alleine die Kommunen, als örtliche Träger der Sozialhilfe, zuständig gemacht, was deren Recht auf Selbstverwaltung verletzte, urteilten die höchsten deutschen Richter.

Doch haben wir hier im Kreistag eine wirkliche Option, auch unsere finanzielle Belastungssituation in den kommenden Jahren wesentlich zu entschärfen?

Ein Blick in den Finanzplan der Haushalte 2019 bis 2024 zeigt, dass die allgemeine Umlage vom Haushalt 2021 zu 2022 um 10 Millionen Euro ansteigt, um dann in den folgenden Haushaltsjahren auf hohem Niveau zu verharren.

Dies bedeutet im Klartext, dass die 10 Millionen Euro zur Umlagefinanzierung in 2021 die Haushalte der nächsten Jahre um diesen Betrag belasten.

Hinzu kommt eine weitere immense Steigerung der Jugendamtsumlage sowie weitere Erhöhungen der ÖPNV-Umlage. Es geschieht also de facto nichts anderes, als dass haushaltstechnisch die strukturellen Probleme in die Zukunft verlagert werden.

Betrachten wir im Gegenzug die Entwicklung des Eigenkapitals als zentrales Steuerungselement, so erkennen wir, dass parallel zu der vorbeschriebenen Entwicklung, der Bestand vom Haushaltsjahr 2020/21 zu 2022 um 10 Millionen Euro absinkt. Die Ausgleichsrücklage wird mit dem gesetzlichen Mindestbestand von 2 Millionen Euro fortgeschrieben, was im Bedarfsfall eine deutliche Risikoerhöhung für die Kommunen des Kreises bedeutet.

Ein weiteres erhebliches Risiko für eine Haushaltsplanung besteht in den zu isolierenden Pandemieschäden. Ganz grob addieren sich diese für die Jahre 2020 und 2021 auf mindestens 10 Millionen Euro. Dabei werden geschätzte Mindereinnahmen und Mehraufwendungen als außerordentliche Erträge in die Ergebnisrechnung aufgenommen und (als Bilanzierungshilfe) in der Bilanz aktiviert. Dies entspricht keineswegs den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Es werden keine materiellen, sondern rein rechtliche Hilfestellungen gewährt. In der Folge, so vermuten Experten, werden die Kassenkreditverschuldungen in NRW die 30-Milliarden-Euro-Marke überschreiten. Die Zinsänderungsrisiken steigen massiv. Es wird eine Abwägung zwischen Konjunkturpolitik und Haushaltsausgleich zu treffen sein, wobei hierbei die Problematik darin besteht, dass Konjunkturpolitik Bundes- und Landesaufgabe ist.

Die konkrete Handlungsoption vor Ort besteht für uns in dem Abwägungsprozess, die Bilanzierungshilfe ab dem Jahr 2025 über maximal 50 Jahre abzuschreiben oder gegen das verbleibende Eigenkapital - nach jetzigem Stand von 33 Millionen Euro - zu verbuchen, womit das Eigenkapital sich dann in den darauffolgenden Haushaltsjahren um die 20 Millionen Euro bewegen wird.

Folgt man einer der Definitionen zum Thema der Generationengerechtigkeit, bei der jede Generation auch die Ressourcen zahlt, die sie verbraucht, so kommt unsere Fraktion, nach einem komplexen Abwägungsprozess unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte, zum Ergebnis, dass diese Vorgehensweise die ausgewogenste darstellt.

Um Ihnen einmal ein Bild zu liefern, um welche gigantischen Aufwendungen es im Bundeshaushalt für das Jahr 2021 zur Bewältigung der Krise geht, folgendes:

Die im Bundeshaushalt 2021, zur Kompensation der Schäden durch die Corona-Pandemie veranschlagten 240 Milliarden Euro (180 Mrd. im HH-Entwurf plus 60 Mrd. Nachtrag), in 100- Euro-Scheinen aufeinander gelegt, ergäbe eine Höhe von 240 Kilometern!

Doch neben den Auswirkungen der Pandemie gibt es weitere wesentliche Risiken im Haushaltsansatz. Kernpunkte hierbei sind die weiteren Entwicklungen der sozialen Lasten, insbesondere der Kosten der Unterkunft nach SGB II, die Höhe der Landeszuweisung aus der Wohngeldersparnis, die Hilfen zur Erziehung sowie die Anmeldeverfahren im Kita- Bereich. Darüber hinaus sind weitere wesentliche Risiken die Höhe der Schlüsselzuweisung und die Erzielung von Zinserträgen auf der Ertragsseite.

Zudem sind bisher die Konsequenzen durch die Tax-Compliance zur steuerrechtlichen Veranlagung nicht absehbar.

Hier sehen wir nach wie vor einen gemeinsamen Aufschlag aller Kommunen und des Kreises, um durch eine einheitliche externe Beratung zu einer abgestimmten Vertretung der kommunalen Auffassung gegenüber den Finanzbehörden zu gelangen.

Weiterhin werden nach wie vor durch die Missachtung des Konnexitätsprinzips die finanziellen und personellen Verhältnisse der Kommunen überstrapaziert.

In der bisherigen pandemischen Lage blieben wir bisher von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest verschont. Doch auch weiterhin ist mittelfristig von einem Übergreifen auf den Kreis Euskirchen auszugehen. Dies wiederum hätte umfangreiche Maßnahmen mit hohen finanziellen Auswirkungen zur Folge.

Eine weitere örtliche Besonderheit besteht in der Zurverfügungstellung von ausreichend liquiden Mitteln zur Sanierung der zentralen Mülldeponie in Mechernich. Aus den eingenommenen Gebühren zur späteren Rekultivierung wurden innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen entnommen. Aus der Bilanz ist ersichtlich, dass den Depotrückstellungen derzeit völlig unzureichende liquide Mittel gegenüber stehen.

Da ein laufender finanzieller Bedarf besteht, ist mittelfristig der Aufbau von Liquidität notwendig, um die anstehenden Rekultivierungsmaßnahmen nicht zu gefährden.

Regelmäßig rügen der Rechnungsprüfungsausschuss und die Gemeindeprüfungsanstalt diesen Mangel.

Um auch künftig die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung aufrecht zu erhalten, erachten wir den vorliegenden Stellenplan als ein elementares Steuerungsinstrument. Durch eine immense Fluktuation in den kommenden Jahren und dem bekannten Fachkräftemangel steht das System erheblich unter Druck. Neben all den diskutierten und bekannten Personalentwicklungsmaßnahmen wollen wir eine ganz besonders lobend herausstellen:

Die Selbstverpflichtung, jungen Menschen eine Ausbildung zu gewähren, ist beispielhaft und zeugt von einer weitsichtigen Herangehensweise zur Lösung des Problems. 51 Azubis eine Chance zu geben, ist eine Tat, die wir uns auch in den Beteiligungen des Kreises wünschen würden. Ebenso beispielhaft ist der soziale Stellenplan mit 16 Beschäftigungsverhältnissen.

Insgesamt geht es darum, den vorgenannten Risiken und der daraus resultierenden Problemlage mit zukunftsweisenden Investitionen und Maßnahmenpaketen zu begegnen.

Insofern ist doch das Credo in der aktuellen Situation, sich nicht aus der Krise herauszusparen, sondern gerade jetzt nachhaltig zu investieren: Vor allen Dingen in Klimaschutz, in Digitalisierung, in die Bildung, in die zukünftige Mobilität, aber auch in Infrastruktur wie Schulen und Verkehrswege. Und hierbei benötigen wir im ländlichen Bereich dringende Hilfen von Land und Bund, um notwendige Investitionen anzukurbeln.

Schaut man sich den gesamten Schuldenstand unserer Kommunen im Kreis mit knapp 320 Millionen Euro an und bedenkt hierbei auch die in Zukunft notwendig werdenden Eingriffe in die Eigenkapitalausstattung, ist klar, wie eng der finanzielle Handlungsrahmen ist.

In diesem Kontext ist die geplante dritte Aufgabenkritik der Kreisverwaltung zu begrüßen. Die Intention darf hierbei aber nicht wieder ausschließlich sein, zu erklären, sorgsam mit Aufgaben, Personal und Finanzen umzugehen und sich auf die Suche nach möglichen Einsparungen zu fixieren. Vielmehr muss es diesmal eine strategische Betrachtung sein, die die Zukunftsfähigkeit von Aufgabenstruktur und personeller Ausstattung beleuchtet.

Ja, und in aller Deutlichkeit sind dabei auch bekannte Defizite zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben zu benennen!

Nur so ergibt die immense Arbeit einen wirklichen Sinn.

Hierbei ist wenig hilfreich, wenn Sie sich den Aussagen beauftragter Gutachter verweigern, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung präzise den benötigten Personalbedarf ermitteln.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

wir erleben gerade die Auswirkungen der beiden größten Krisen unserer Zeit: Die Corona- Pandemie und den weltweiten Klimawandel.

Der Klimawandel ist zwar keine Pandemie, aber die globale Bedrohung durch den Klimawandel ist letzten Endes nicht geringer - nein, im Gegenteil!

Bei der Klimaschutzdebatte müssen wir uns davor hüten, durch die verschärften Rahmenbedingungen, jetzt wieder alle Beschlüsse auf den Prüfstand zu stellen.

Wir merken, dass grundsätzlich verstanden ist, dass es sich bei den Maßnahmen gegen den Klimawandel um einen langwierigen Prozess mit großen Auswirkungen handelt und es im Gegensatz zum Coronavirus keinen Impfstoff geben wird. Daher müssen wir auch jetzt, bereits in der Krise, darauf hinwirken, dass Investitionen weiter in Projekte zur Abmilderung der Konsequenzen des Klimawandels geleitet werden.

Gezielte Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen, in die Verkehrswende oder für infrastrukturelle Projekte bedeuten Konjunkturimpulse. Konsequent und zielgerichtet umgesetzt, könnte der Konjunkturmotor schon in der Corona-Pandemie angeworfen und gleichzeitig die Bekämpfung der Klimakrise forciert werden. Um hier auch deutliche Anreize zu setzen, ist im Rahmen unserer Beteiligungen in den regionalen Gremien vehement auf einen früheren Ausstieg aus der Kohleverstromung zu drängen, damit bereits jetzt Investitionen mit hoher Planungssicherheit getätigt werden.

Klimaschutz ist eine Jahrhundertaufgabe – prägende Aufgabe unserer Generation! Es wird nur in einer gemeinsamen Anstrengung gelingen, das Ziel der weitgehenden Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Notwendig sind hierbei Entschlossenheit, die Konzentration auf wirksame Instrumente und Maßnahmen, sowie ein möglichst widerspruchsfreies Agieren auf allen Ebenen.

Hierbei erfüllt jedoch die schwarz-gelbe Landesregierung nicht ihre Vorbildfunktion.

Anstatt – wie angekündigt – ein Drittel der Steuermehreinnahmen gezielt für nachhaltige Investitionen zu nutzen, wurden im Haushalt verpuffende Ausgaben in fragwürdige Heimatprojekte und über 800 Stellen in die Ministerialbürokratie beschlossen. Insgesamt führte das Haushaltsgebaren dieser Landesregierung zur höchsten Verschuldung aller Flächenländer in Deutschland, mit ca. 8.000 Euro pro Einwohner. Doch auch in der Bekämpfung der Pandemie erfüllt die Landesregierung ihre Aufgaben nicht. Im Ländervergleich rangiert NRW mit einer Investitionsquote von 400 Euro pro Jahr und Einwohner weit abgeschlagen hinter Ländern wie Baden-Württemberg und Sachsen (je 700 Euro) oder Bayern mit 900 Euro.

Die Kommunen tragen eine besondere Last in der Coronakrise und verdienen gerade vor dem Aufbruch in zukunftsweisende Investitionsstrukturen eine besondere Solidarität. Auch vor dem Hintergrund der ungelösten Altschuldenproblematik müssen Bund und Länder sicherstellen, dass der Schuldenberg der Kommunen nicht weiter anwächst. Die eingebrochene Gewerbesteuer in den Kommunen wurde im Jahr 2020 von Bund und Land kompensiert. Im Jahr 2021 bleibt abzuwarten, wie die Stützungsmaßnahmen aussehen.

Daher fordern wir Bund und Land in aller Deutlichkeit auf, Klarheit zu schaffen und auch in den kommenden Jahren die entsprechenden Ausfälle zu kompensieren. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es vor Ort möglich gestalterisch auf die Zukunftsentwicklung Einfluss zu nehmen.

Dies wäre eine wahrhaft praktizierte Generationengerechtigkeit, die auch direkt an der Effektivität der realisierten Projekte messbar wäre.

Gestalterisch deckt unsere Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Anträgen ein großes Spektrum für das Haushaltsjahr 2021 ab:

  • Der schwer belasteten Wirtschaft unserer Region versuchen wir, mit einem bereits vielfach in anderen Regionen Deutschlands erprobten Gutscheinsystem, unter die Arme zu greifen. Alleine der Touristiksektor vor Ort klagt über Ausfälle von ca. 500 Mio. Euro! Ihre Argumentation, dies allein in den Kommunen zu verorten, schafft keinen nachhaltigen Effekt. Die Lösung dieser Thematik müssen Sie größer denken!
    Nachdem Sie nun auch andere Anträge zur Unterstützung der schwer angeschlagenen örtlichen Wirtschaft ablehnen und kein eigenes Konzept präsentieren, bleibt ein solidarisches Signal der Kreispolitik völlig aus.
  • Mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Oleftalbahn wollen wir, im Rahmen einer zukunftsgerichteten Mobilitätsoffensive, die Anbindung weiterer Kommunen an das SPNV-Netz realisieren. Diesen Ansatz werden wir weiterverfolgen!
  • Der Verkauf der RWE-Aktien zielt im Kern auf eine zukunftsfähige und möglichst robuste Anlagestrategie in nachhaltige und zertifizierte Werte. Wirtschaft und Bankenwesen beschreiten bereits diesen Weg.
    Es gibt keinen sachlichen Grund weiterhin diese Aktien zu halten!
  • Unser Antrag zur politischen Bildung gegen Gefahren durch Rechtsextremismus soll die finanzielle Voraussetzung schaffen, um gegebenenfalls ab 2022 maßgeschneiderte Projekte starten zu können.
  • Der Antrag auf Einrichtung eines Gestaltungsbeirats verfolgt die Zielsetzung der Erhaltung von baukulturellen Struktur vor Ort sowie einer Integration modernster nachhaltiger Bautechnologien. Hierbei ist nur ein Zusammenspiel zwischen Kommunen und Kreis zielführend.
  • Dass der Zukunftspakt unseren Antrag zur Förderung des Ring politischer Jugend eins zu eins abschreibt und unter seinem Logo neu einbringt, stimmt nachdenklich. Sie müssen sich selbst erklären, warum Sie ein Jahr lang mit allen Tricks versuchten, unserem Antrag aus dem vergangenen Jahr nicht zuzustimmen, einen Gegenantrag formulieren, um nun zum Ergebnis zu kommen, unsere Ideen auf dem Geschäftspapier Ihrer Liste einzubringen.
  • Der Gewalt in engen sozialen Beziehungen möchten wir mit der Realisierung der Istanbul- Konvention im Kreis Euskirchen begegnen. Auf ihre positiven Zusage bei der weiteren Behandlung des Themas vertrauen wir.
  • Scharfe Kritik üben wir an der Art und Weise der Eingriffe in den sensiblen Naturraum durch den Landesbetrieb Straßen NRW. Wir messen den Landesbetrieb an dessen Zusagen zur Abstellung der Missstände!

Die grundsätzliche Haltung des Zukunftspakt 2030 von CDU, FDP und UWV für den Kreis Euskirchen wird deutlich, wenn wir uns dessen Vorgehensweise zu unseren Anträgen und insbesondere zu den Themenkomplexen Klima, Umweltschutz und Nachhaltigkeit anschauen.

Während Frau Poth und der Klimamanager Herr Metzemacher, bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode, zur konzeptionellen Abstimmung der Klimawandelanpassung im Kreis, in unserer Fraktion eingeladen waren, fällt dem Zukunftspakt in 2021 zu diesem Themenkomplex nichts anderes ein, als weiteren Beratungsbedarf zu reklamieren und weiterhin einem dringend benötigtem zeitnahen Bekenntnis zur Sache auszuweichen.

Synchron hierzu ist Ihre Weigerung, die benötigte Aufstockung des Energiemanagers, der Aufgaben aus dem Klimawandelanpassungskonzept umzusetzen hat, um 0,5 Stellenanteile zeitnah und bedarfsgerecht zu realisieren. Auch hier platzieren Sie sinnlose Sperrvermerke. Doch während Sie hier vor Ort Ihre Zustimmung zur Klärung dieser drängenden Probleme nach wie vor verweigern und auf Zeit spielen, haben zumindest Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung in diesem Fall die Dringlichkeit verstanden und das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet.

Mit diesem Gesetz wird die Klimaanpassung fortan zum festen Bestandteil für die öffentliche Verwaltung. So sorgt auf kommunaler Ebene, bei allen politischen Entscheidungen und Planungsvorhaben, künftig ein Klimaanpassungscheck dafür, dass die Auswirkungen des Klimawandels stets mit berücksichtigt werden. Im Kern entspricht dies unserem Antrag aus dem letzten Jahr zum Bekenntnis des Klimanotstands vor Ort, dem Sie sich mit viel Pathos verweigerten.

Wir bitten Sie inständig, Ihre Haltung zur Thematik zu überdenken, damit Sie nicht ein Teil des Problems bleiben, sondern sich vielmehr rasch an einer zügigen Realisierung der dringend benötigten Konzeptionen beteiligen und somit ein relevanter Bestandteil des Aufbruchs werden.

Unter Wertung aller wesentlicher Aspekte trauen wir der Listenvereinbarung den längst überfälligen Paradigmenwechsel und die entsprechenden zielführenden gestalterischen Eingriffe in die Haushaltspolitik des Kreises nicht zu. Vielmehr sehen wir, dass Ihre Mehrheit im Kreistag relevante Projekte verzögert, behindert und zum Teil nicht realisiert. Dies beobachten wir mit großer Sorge und trauen Ihnen die notwendige Zukunftsgestaltung unseres Haushalts nicht zu.

Aus diesen Gründen können wir trotz all der positiven gesetzten Aspekte seitens der Kreisverwaltung diesem Haushalt nicht zustimmen.

Wir danken der Verwaltung, unter der Leitung von Landrat Ramers und der Führungsmannschaft, für ihre geleistete Arbeit.

Insbesondere jedoch bedanken wir uns bei Herrn Poth für die über Jahrzehnte auf hohem Niveau geleistete Arbeit. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg eine engagierte Herangehensweise an all seine Projekte außerhalb der Verwaltungsarbeit, bei bester Gesundheit.

Ein großes Kompliment unserer Fraktion geht an die Belegschaft der Kreisverwaltung, ohne deren herausragenden Einsatz die außergewöhnliche Situation des vergangenen Jahres nicht zu bewältigen gewesen wäre.

Der Einsatz über den sowieso schon fordernden Alltag hinaus, ist wahrlich bemerkenswert. Zudem ist es ein Merkmal unserer Region, auf welches wir ganz besonders stolz sind, dass durch den selbstlosen Einsatz all unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte die pandemische Lage nicht vollends entglitten ist. Der Krisenstab hat in diesem Zusammenhang Unglaubliches erarbeitet und einen überaus beachtenswerten Beitrag geleistet!

Trotz all dieser Belastungen: Bleiben Sie alle locker und gesund!

Achten Sie auf sich und Ihre Nächsten!

Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-