WILLKOMMEN BEI
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen

Die Steinzeit ist nicht aus Mangel an Steinen zu Ende gegangen, sondern weil die Menschen eine bessere Idee hatten.

  • Wir realisieren Ideen für mehr Lebensqualität in globaler Dimension.
  • Wir entscheiden uns für Fortschritt und gegen Stillstand.
  • Wir sind für Sie erreichbar und stellen uns gerne einem Gespräch.
 

Anfrage: Relevanz zur Anwendung der HOAI?

Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,

wir bitten Sie um Prüfung des nachstehenden Sachverhaltes:

Wie beurteilen Sie die gesetzliche Relevanz zur Anwendung der HOAI?
Welchen Spielraum lässt die HOAI in der Anwendung ihrer Ansätze und Gewährung von Nachlässen?
Kann von Anbietern, die sich exakt an die Einstufungen gemäß HOAI halten, bei Vergabe an einen Bieter der hohe Nachlässe gewährt oder eine geringere Leistungsstufe wählt, Beschwerde geführt werden?
Stellt ein willkürlich gewählter HOAI-Ansatz eine Wettbewerbsverzerrung dar und fällt dadurch automatisch aus dem Vergabeverfahren (ähnlich Auftrags- und Leistungsvergaben nach VOB/VOL)?
Welche Konsequenzen hätte ein Widerspruch gegen eine Vergabe nach HOAI auf das laufende Verfahren?

Begründung:
In der Praxis bei Vergaben nach HOAI ist immer wieder zu beobachten, dass einzelne Anbieter Nachlässe gewähren oder geringere Von-bis-Sätze wählen, um so zu günstigeren Angeboten gelangen als die Konkurrenz.
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hier unter Einbindung des RPA (Herrn Latz) möglichen Rechtsunsicherheiten vorzubeugen.
Dies erscheint um so notwendiger, da von Seiten der Politik die Verwaltung nicht selten zu Nachverhandlungen aufgefordert wird.

Im Vorfeld bedanken wir uns für die Zustellung Ihrer Rechtsauffassung und
bitten um schriftliche Beantwortung der o. a. Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-

für die Richtigkeit:

Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-

Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,

wir bitten Sie um Prüfung des nachstehenden Sachverhaltes:

Wie beurteilen Sie die gesetzliche Relevanz zur Anwendung der HOAI?
Welchen Spielraum lässt die HOAI in der Anwendung ihrer Ansätze und Gewährung von Nachlässen?
Kann von Anbietern, die sich exakt an die Einstufungen gemäß HOAI halten, bei Vergabe an einen Bieter der hohe Nachlässe gewährt oder eine geringere Leistungsstufe wählt, Beschwerde geführt werden?
Stellt ein willkürlich gewählter HOAI-Ansatz eine Wettbewerbsverzerrung dar und fällt dadurch automatisch aus dem Vergabeverfahren (ähnlich Auftrags- und Leistungsvergaben nach VOB/VOL)?
Welche Konsequenzen hätte ein Widerspruch gegen eine Vergabe nach HOAI auf das laufende Verfahren?

Begründung:
In der Praxis bei Vergaben nach HOAI ist immer wieder zu beobachten, dass einzelne Anbieter Nachlässe gewähren oder geringere Von-bis-Sätze wählen, um so zu günstigeren Angeboten gelangen als die Konkurrenz.
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hier unter Einbindung des RPA (Herrn Latz) möglichen Rechtsunsicherheiten vorzubeugen.
Dies erscheint um so notwendiger, da von Seiten der Politik die Verwaltung nicht selten zu Nachverhandlungen aufgefordert wird.

Im Vorfeld bedanken wir uns für die Zustellung Ihrer Rechtsauffassung und
bitten um schriftliche Beantwortung der o. a. Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-

für die Richtigkeit:

Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-

Entsperrung von Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt V103/2005

Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,

in der Diskussion zur Entsperrung der o. a. HH-Mittel, beschloss der KA am 31.08.2005 die Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Das Ergebnis sollte als Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung im KT vom 07.09.2005 dienen.

Nicht nachvollziehbar ist das Verhalten der Verwaltung, eine schriftliche Bewertung eines in das örtliche Baugeschehen involvierten Ing.-Büros abzufordern!

Dies ist eine wenig geeignete Form zum aufgabenkritischen Umgang einer fachspezifischen Erörterung!

Da es gute Gründe gibt die Entsperrung bis zum heutigen Tag aufrecht zu erhalten, erscheint die Art und Weise der Auftragsumsetzung der Kreisverwaltung, zumindest in dieser Angelegenheit, der Höhe einer Summe von ca. 300 T€ nicht angemessen!

Den Beschluss des KT zum weiteren Vorgehen interpretieren wir wie folgt:

-ein unabhängiger Sachverständiger prüft ggf. kostengünstigere Gestaltungsmöglichkeiten für den Endausbau (Übertragungsmedium, Hard- und Software). Diese Bewertung umfasst nicht nur die Glasfaserverkabelung, sondern die gesamte technische Konzeption.

-ein geeigneter Fachzirkel setzt sich mit den Ergebnissen auseinander.
Eine Rückverweisung an den Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit ist gemäß KT-Beschluss nicht gemeint, da sich dieser bereits mehrfach aus medienpolitischer und didaktischer Sicht mit dem Vorgang beschäftigte.

Die ausgeführte Vorgehensweise dürfte dem Ansinnen der Politik gerecht werden, zu einem kurzfristigen Abschluss des Vorganges und einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-

für die Richtigkeit:

Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-

Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,

in der Diskussion zur Entsperrung der o. a. HH-Mittel, beschloss der KA am 31.08.2005 die Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Das Ergebnis sollte als Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung im KT vom 07.09.2005 dienen.

Nicht nachvollziehbar ist das Verhalten der Verwaltung, eine schriftliche Bewertung eines in das örtliche Baugeschehen involvierten Ing.-Büros abzufordern!

Dies ist eine wenig geeignete Form zum aufgabenkritischen Umgang einer fachspezifischen Erörterung!

Da es gute Gründe gibt die Entsperrung bis zum heutigen Tag aufrecht zu erhalten, erscheint die Art und Weise der Auftragsumsetzung der Kreisverwaltung, zumindest in dieser Angelegenheit, der Höhe einer Summe von ca. 300 T€ nicht angemessen!

Den Beschluss des KT zum weiteren Vorgehen interpretieren wir wie folgt:

-ein unabhängiger Sachverständiger prüft ggf. kostengünstigere Gestaltungsmöglichkeiten für den Endausbau (Übertragungsmedium, Hard- und Software). Diese Bewertung umfasst nicht nur die Glasfaserverkabelung, sondern die gesamte technische Konzeption.

-ein geeigneter Fachzirkel setzt sich mit den Ergebnissen auseinander.
Eine Rückverweisung an den Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit ist gemäß KT-Beschluss nicht gemeint, da sich dieser bereits mehrfach aus medienpolitischer und didaktischer Sicht mit dem Vorgang beschäftigte.

Die ausgeführte Vorgehensweise dürfte dem Ansinnen der Politik gerecht werden, zu einem kurzfristigen Abschluss des Vorganges und einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-

für die Richtigkeit:

Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-