Anfrage: Relevanz zur Anwendung der HOAI?
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
wir bitten Sie um Prüfung des nachstehenden Sachverhaltes:
Wie beurteilen Sie die gesetzliche Relevanz zur Anwendung der HOAI?
Welchen Spielraum lässt die HOAI in der Anwendung ihrer Ansätze und Gewährung von Nachlässen?
Kann von Anbietern, die sich exakt an die Einstufungen gemäß HOAI halten, bei Vergabe an einen Bieter der hohe Nachlässe gewährt oder eine geringere Leistungsstufe wählt, Beschwerde geführt werden?
Stellt ein willkürlich gewählter HOAI-Ansatz eine Wettbewerbsverzerrung dar und fällt dadurch automatisch aus dem Vergabeverfahren (ähnlich Auftrags- und Leistungsvergaben nach VOB/VOL)?
Welche Konsequenzen hätte ein Widerspruch gegen eine Vergabe nach HOAI auf das laufende Verfahren?
Begründung:
In der Praxis bei Vergaben nach HOAI ist immer wieder zu beobachten, dass einzelne Anbieter Nachlässe gewähren oder geringere Von-bis-Sätze wählen, um so zu günstigeren Angeboten gelangen als die Konkurrenz.
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hier unter Einbindung des RPA (Herrn Latz) möglichen Rechtsunsicherheiten vorzubeugen.
Dies erscheint um so notwendiger, da von Seiten der Politik die Verwaltung nicht selten zu Nachverhandlungen aufgefordert wird.
Im Vorfeld bedanken wir uns für die Zustellung Ihrer Rechtsauffassung und
bitten um schriftliche Beantwortung der o. a. Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-
für die Richtigkeit:
Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
wir bitten Sie um Prüfung des nachstehenden Sachverhaltes:
Wie beurteilen Sie die gesetzliche Relevanz zur Anwendung der HOAI?
Welchen Spielraum lässt die HOAI in der Anwendung ihrer Ansätze und Gewährung von Nachlässen?
Kann von Anbietern, die sich exakt an die Einstufungen gemäß HOAI halten, bei Vergabe an einen Bieter der hohe Nachlässe gewährt oder eine geringere Leistungsstufe wählt, Beschwerde geführt werden?
Stellt ein willkürlich gewählter HOAI-Ansatz eine Wettbewerbsverzerrung dar und fällt dadurch automatisch aus dem Vergabeverfahren (ähnlich Auftrags- und Leistungsvergaben nach VOB/VOL)?
Welche Konsequenzen hätte ein Widerspruch gegen eine Vergabe nach HOAI auf das laufende Verfahren?
Begründung:
In der Praxis bei Vergaben nach HOAI ist immer wieder zu beobachten, dass einzelne Anbieter Nachlässe gewähren oder geringere Von-bis-Sätze wählen, um so zu günstigeren Angeboten gelangen als die Konkurrenz.
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hier unter Einbindung des RPA (Herrn Latz) möglichen Rechtsunsicherheiten vorzubeugen.
Dies erscheint um so notwendiger, da von Seiten der Politik die Verwaltung nicht selten zu Nachverhandlungen aufgefordert wird.
Im Vorfeld bedanken wir uns für die Zustellung Ihrer Rechtsauffassung und
bitten um schriftliche Beantwortung der o. a. Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-
für die Richtigkeit:
Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-