Die Steinzeit ist nicht aus Mangel an Steinen zu Ende gegangen, sondern weil die Menschen eine bessere Idee hatten.
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
im Rahmen der Genehmigungsverfahren (zu Putenmastanlagen) interessiert uns die Vorgehensweise der Kreisverwaltung in Bezug auf Abstimmungen und Informationsaustausch mit betroffenen Nachbarkreisen und Kommunen, auch über die Kreis- und Gemeindegrenzen hinaus.
a) Wie lautet die Verfahrensanweisung in Ihrem Haus zur Einbindung und Kommunikation mit Verwaltungen in angrenzenden Kreisen/Kommunen bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, die durch Ihre Betriebsweise Immissionen erzeugen, welche über die Kreis- und Gemeindegrenzen hinaus wirken?
b) Wie erfolgt eine klärende Abstimmung bei Projekten an der Kreisgrenze, die eine Erschließung oder Betriebsweise über benachbarte Kreise/Kommunen erfordert?
c) Wie erfolgt die Einbindung der Kreisverwaltung Euskirchen bei Bauvorhaben angrenzenden Kreisen und Kommunen durch die betroffenen Verwaltungen (insbesondere bei grenznaher Bebauung)?
d) Wie ist der konkrete Sachstand bei den Genehmigungsverfahren der geplanten Putenmastanlagen?
In diesem Zusammenhang bitten wir insbesondere um Darlegung der Anwendung des BImSchG in vor beschriebenen Fällen.
Mit Interesse sehen wir Ihrer Antwort entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Grutke
- Fraktionsvorsitzender-
für die Richtigkeit:
Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
im Rahmen der Genehmigungsverfahren (zu Putenmastanlagen) interessiert uns die Vorgehensweise der Kreisverwaltung in Bezug auf Abstimmungen und Informationsaustausch mit betroffenen Nachbarkreisen und Kommunen, auch über die Kreis- und Gemeindegrenzen hinaus.
a) Wie lautet die Verfahrensanweisung in Ihrem Haus zur Einbindung und Kommunikation mit Verwaltungen in angrenzenden Kreisen/Kommunen bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, die durch Ihre Betriebsweise Immissionen erzeugen, welche über die Kreis- und Gemeindegrenzen hinaus wirken?
b) Wie erfolgt eine klärende Abstimmung bei Projekten an der Kreisgrenze, die eine Erschließung oder Betriebsweise über benachbarte Kreise/Kommunen erfordert?
c) Wie erfolgt die Einbindung der Kreisverwaltung Euskirchen bei Bauvorhaben angrenzenden Kreisen und Kommunen durch die betroffenen Verwaltungen (insbesondere bei grenznaher Bebauung)?
d) Wie ist der konkrete Sachstand bei den Genehmigungsverfahren der geplanten Putenmastanlagen?
In diesem Zusammenhang bitten wir insbesondere um Darlegung der Anwendung des BImSchG in vor beschriebenen Fällen.
Mit Interesse sehen wir Ihrer Antwort entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Grutke
- Fraktionsvorsitzender-
für die Richtigkeit:
Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-