Haushaltsrede zum Haushalt 2015
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrter Herr Landrat,
jedes Jahr erleben wir ein ähnliches Ritual: Die Kreisverwaltung berechnet ihre Umlagen, reflexartig widersprechen die Bürgermeister und stellen selbst Rechtsgrundsätze der kommunalen Gemeinschaft in Frage. An eine gravierende, wirtschaftliche Verbesserung der Rahmenbedingungen oder gar einen fairen Umgang von Bund und Land mit seinen nachgeordneten Verwaltungen mag niemand mehr glauben. Es ist grob unfair, dass der Bund seine Zusage an die Kommunen zur Entlastung von 5 Milliarden Euro erst ab 2018 gesetzlich regeln will.
Insofern scheint das gesamte Prozedere der Haushaltsberatungen dem Ablauf der Vorjahre zu entsprechen.
Bei genauer Analyse der Faktenlage lassen sich im Haushaltsjahr 2015 einige wesentliche Unterschiede zu den Vorjahren ausmachen. Doch der Reihe nach: Der aktuell zu verabschiedende Haushaltsentwurf 2015 ist der 7. nach Einführung des NKF. Auch dieser folgt wieder der Maxime, durch effektive Maßnahmen seitens der Kreistagspolitik die Kreisumlage möglichst gering zu halten. Ebenso wichtig ist es, dass das Investitionsverhalten dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entspricht. Daher ist insbesondere die Liquidität und Rückstellungsentwicklung zu beachten.
Grundsätzlich bleibt weiterhin zu beklagen, dass die Kreise und Kommunen keine ausreichende Unterstützung bei den stetig steigenden finanziellen Belastungen, vorrangig bei den sozialen Leistungen, zu erwarten haben. Nichts hat sich an der bisherigen Praxis geändert, weitere Aufgaben und damit verbundene finanzielle Lasten ohne auskömmliche Mittelanpassung zu übertragen. Das vorliegende Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 schreibt diese Vorgehensweise der Landesregierung kontinuierlich fort und beruft sich hierbei auf den Spruch des Verfassungsgerichtshofes, der die Mittelverteilung im Land ungeachtet mehrerer wissenschaftlicher Gutachten für mit der Landesverfassung vereinbar erklärte.
Es bleibt große Ungerechtigkeit, dass trotz der ca. 10 Milliarden Euro, die das Gemeindefinanzierungsgesetz an die Kommunen verteilt, insgesamt jedoch nur etwa 30% aus der gesamten Finanzmasse an die kommunalen Ebenen verteilt werden, die über 50% staatliche Aufgaben im Land erfüllen. In der heutigen Zeit, unter der Vielfalt der Interessenskonflikte, von einfachen Lösungen zu sprechen mag vermessen klingen.
Dennoch ist die Auflösung dieser Misere simpel:
Allein die Wiederanhebung des in den 80ziger Jahren von 28,5 auf 23% abgesenkten Verbundsatzes würde die kommunale Unterfinanzierung dauerhaft beenden.
Von der Sache her ist dies möglich, dennoch fehlt hierzu der politische Mut. So lange dies aber nicht umgesetzt wird, ist die Auseinandersetzung um die zu kurze Decke vorprogrammiert, legitim und notwendig.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch die willkürliche Einschränkung der Finanzzuwendung der Verteilungskampf zwischen den nachgeordneten Gliederungsebenen angeheizt werden soll. In Fachkreisen ist völlig unbestritten, dass der Soziallasten-Ansatz falsch zugeordnet ist, da die Kreise im kreisangehörigen Raum die maßgeblichen Kostenträger im Sozialbereich sind.
Schon alleine aus humanitären Gründen ist die Weltgemeinschaft gefordert, den vielen Millionen Flüchtlingen zumindest eine temporäre, sichere Unterbringung zu gewährleisten. Wie schwer sich die reichsten Länder der Welt tun, nur ein paar Tausend Flüchtlinge aufzunehmen und damit dringend benötigte Hilfe zu verwehren, ist die eigentliche…
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrter Herr Landrat,
jedes Jahr erleben wir ein ähnliches Ritual: Die Kreisverwaltung berechnet ihre Umlagen, reflexartig widersprechen die Bürgermeister und stellen selbst Rechtsgrundsätze der kommunalen Gemeinschaft in Frage. An eine gravierende, wirtschaftliche Verbesserung der Rahmenbedingungen oder gar einen fairen Umgang von Bund und Land mit seinen nachgeordneten Verwaltungen mag niemand mehr glauben. Es ist grob unfair, dass der Bund seine Zusage an die Kommunen zur Entlastung von 5 Milliarden Euro erst ab 2018 gesetzlich regeln will.
Insofern scheint das gesamte Prozedere der Haushaltsberatungen dem Ablauf der Vorjahre zu entsprechen.
Bei genauer Analyse der Faktenlage lassen sich im Haushaltsjahr 2015 einige wesentliche Unterschiede zu den Vorjahren ausmachen. Doch der Reihe nach: Der aktuell zu verabschiedende Haushaltsentwurf 2015 ist der 7. nach Einführung des NKF. Auch dieser folgt wieder der Maxime, durch effektive Maßnahmen seitens der Kreistagspolitik die Kreisumlage möglichst gering zu halten. Ebenso wichtig ist es, dass das Investitionsverhalten dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entspricht. Daher ist insbesondere die Liquidität und Rückstellungsentwicklung zu beachten.
Grundsätzlich bleibt weiterhin zu beklagen, dass die Kreise und Kommunen keine ausreichende Unterstützung bei den stetig steigenden finanziellen Belastungen, vorrangig bei den sozialen Leistungen, zu erwarten haben. Nichts hat sich an der bisherigen Praxis geändert, weitere Aufgaben und damit verbundene finanzielle Lasten ohne auskömmliche Mittelanpassung zu übertragen. Das vorliegende Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 schreibt diese Vorgehensweise der Landesregierung kontinuierlich fort und beruft sich hierbei auf den Spruch des Verfassungsgerichtshofes, der die Mittelverteilung im Land ungeachtet mehrerer wissenschaftlicher Gutachten für mit der Landesverfassung vereinbar erklärte.
Es bleibt große Ungerechtigkeit, dass trotz der ca. 10 Milliarden Euro, die das Gemeindefinanzierungsgesetz an die Kommunen verteilt, insgesamt jedoch nur etwa 30% aus der gesamten Finanzmasse an die kommunalen Ebenen verteilt werden, die über 50% staatliche Aufgaben im Land erfüllen. In der heutigen Zeit, unter der Vielfalt der Interessenskonflikte, von einfachen Lösungen zu sprechen mag vermessen klingen.
Dennoch ist die Auflösung dieser Misere simpel:
Allein die Wiederanhebung des in den 80ziger Jahren von 28,5 auf 23% abgesenkten Verbundsatzes würde die kommunale Unterfinanzierung dauerhaft beenden.
Von der Sache her ist dies möglich, dennoch fehlt hierzu der politische Mut. So lange dies aber nicht umgesetzt wird, ist die Auseinandersetzung um die zu kurze Decke vorprogrammiert, legitim und notwendig.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch die willkürliche Einschränkung der Finanzzuwendung der Verteilungskampf zwischen den nachgeordneten Gliederungsebenen angeheizt werden soll. In Fachkreisen ist völlig unbestritten, dass der Soziallasten-Ansatz falsch zugeordnet ist, da die Kreise im kreisangehörigen Raum die maßgeblichen Kostenträger im Sozialbereich sind.
Schon alleine aus humanitären Gründen ist die Weltgemeinschaft gefordert, den vielen Millionen Flüchtlingen zumindest eine temporäre, sichere Unterbringung zu gewährleisten. Wie schwer sich die reichsten Länder der Welt tun, nur ein paar Tausend Flüchtlinge aufzunehmen und damit dringend benötigte Hilfe zu verwehren, ist die eigentliche Katastrophe im System. Anstatt den mehr als berechtigten Ansatz einer großzügigen Unterstützung zu gewähren, folgt auch unsere Nation dem Prinzip „Aufwand und Kosten auf die untersten kommunalen Ebenen abzuladen“.
Zu Recht fühlen sich die Kommunen im Kreis auch bei der Betreuung von Flüchtlingen mit einem Aufwand von rund 2,5 Mio. Euro im vergangenen Jahr im Stich gelassen.
Es ist beschämend, dass Bund und Land zu dieser dramatischen Entwicklung erst auf Druck eine geeignete Diskussionsplattform einrichten und sich an einer fairen und geeigneten Unterstützung beteiligen.
Trotz dieser Erkenntnis plant die Landesregierung lediglich, die Grunddaten zur Verteilung der Mittel in der einheitlichen Gemeindeschlüsselmasse zu aktualisieren. Hierbei soll aber die einzelne Teilschlüsselmasse, nach denen die Ansätze berechnet sind, nicht angepasst werden. Damit wirkt der Verteilungsmodus immer stärker zu Ungunsten der kreisfreien Städte, denn wie viel Geld auch immer in die einheitliche Gemeindeschlüsselmasse gerät, es wird über den hohen Soziallasten-Ansatz und dem nach Einwohnerzahl veredelten Hauptansatz zunehmend durch die kreisfreien Städte abgesogen. Die große Ungerechtigkeit des vorgelegten GfG liegt in dem nicht haltbaren Ansatz, dass die pro-Kopf-Bedarfe mit wachsender Einwohnerzahl steigen, dies aber kurioserweise nicht für die Einnahmekraft gilt. Die empirisch festgestellten höheren Steuereinnahmen, die in großen Städten erzielt werden, sollen auch weiterhin nicht berücksichtigt werden. Die irrige Fortsetzung der Einwohnerveredelung bei gleichzeitiger Ablehnung differenzierter Hebeansätze zementiert die Benachteiligung des kreisangehörigen Raums in NRW jedes Jahr um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag.
Wie sich auch leicht an dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2015 ableiten lässt, wiegen die Folgen von Jahr zu Jahr schwerer. Die Ausschüttungen von Bund und Land werden zwar gefeiert, dennoch entsprechen sie weder dem Bedarf, noch werden sie einem solidarischen Umlageprinzip gerecht. Und genau diese Effekte schlagen auf die Haushaltsplanungen des Kreises für das Jahr 2015 und folgende durch. Der Gesamtbedarf von ca. 271 Mio. Euro ist durch einen Umlagebetrag von 123 Mio. Euro zu finanzieren. Im Vergleich zum Jahr 2014 entspricht dies einer bitteren Steigerung von ca. 1,5% oder gut 5 Mio. Euro. Die Kreisumlage je Einwohner liegt mit ca. 400 Euro je Jahr noch ca. 100 Euro unter dem Durchschnitt in NRW. Ursächlich für die maßgeblichen Steigerungen ist im Wesentlichen der gesamte Sozialbereich, insbesondere hier die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Auch der Landschaftsverband Rheinland spielt auf der Ausgabenseite eine gravierende Rolle. Den vom Kreis zu begleichenden Umlagen an den LVR in Höhe von gut 37 Mio. Euro steht jedoch knapp die doppelte Summe als Rückfluss in den Kreis gegenüber. Der LVR spielt im Kreis mit seinen knapp 400 Beschäftigten eine wichtige Rolle als Arbeitgeber und Standortfaktor mit seiner sozialpolitischen und kulturellen Ausrichtung.
Nun scheint es noch mal angebracht, das Grundprinzip der zu erbringenden Leistungen von Kreisen und Kommunen zu diskutieren. Hier werden die notwendigen und berechtigten Aufwendungen der Daseinsvorsorge für die Bürger und Bürgerinnen getätigt. Dieser Interessenslage wird durch die, gemessen an die jeweiligen Aufgaben, beste Organisationsform Rechnung getragen. Hieraus leitet sich das Grundprinzip ab, dass alle Dienstleistungen den Kreisbürgern und Bürgerinnen zugutekommen. Diese kommen kreisweit vor Ort an. Ja, und hier gilt: Qualität hat ihren Preis. Auch entspricht es der unumstößlichen Realität, dass es zur Aufgabenerfüllung stets kreativerer Modelle bedarf, um eine Konsolidierung der Haushalte zu erreichen. Das verbindende Glied zwischen dem Kreis und seinen Kommunen ist die gemeinsame Not. Statt sich mit ihrer bizarren Stellungnahme zum Haushalt 2015 in die Sackgasse zu manövrieren, sollten die Bürgermeister gemeinsam mit dem Kreis nach Lösungswegen zum gemeinsamen Ziel suchen.
Der Gipfel der unseriösen und willfährigen Argumentationslinie der Bürgermeister besteht darin, selbst die kommunale Aufgabenstruktur sowie das gesetzlich geregelte Umlageverfahren abzulehnen. Diskussionen über die Wertigkeit der realisierten Aufgaben werden verweigert.
CDU und SPD müssen endlich aus ihrer Lethargie aufwachen und dem absurden Treiben ihrer Bürgermeister-Parteigenossen Einhalt gebieten, anstatt die Situation nur resigniert zu beobachten.
Waren die Bürgermeister bisher zumindest in ihrer Ablehnung der Kreispolitik Verbündete, so wurde im vergangenen Jahr deutlich, dass diese Herren auch nicht mehr solidarisch miteinander umgehen. Jeder fühlt sich berufen gegen jeden mit allen Mitteln zu kämpfen.
Ja, neu ist sogar der Eindruck, dass Einzelne die Solidargemeinschaft erpressen. Wie ist es anders zu erklären, dass 10 Bürgermeister den Kindergartenkonsens für notwendig erachten, einer dagegen ist und alle 11 unterschreiben, diesen verlassen zu wollen? ähnlich verhält es sich bei dem gemeinsam aufgelegten Schulentwicklungskonzept, in dem das Gesamtsystem bereitwillig den lokalen Egoismen geopfert wird. Die Kreisverwaltung weist mit Recht auf das Gefährdungspotenzial für das BKE hin. Wie wollen diese Herren ihren Räten und der örtlichen Bevölkerung plausibel erläutern, die Angebote der Kreisverwaltung zur Bündelung der Breitbandversorgung auszuschlagen und durch das Land organisierte Veranstaltungen nicht zu besuchen oder erneute Angebote zur kreisgrenzen-übergreifenden Koordination abzulehnen? Es ist billig, auf nicht vorhandene Kommunikation hinzuweisen und gleichzeitig in Konferenzen durch Ideenlosigkeit zu glänzen.
Getreu dem Motto: Der Kreis wird es schon richten!
Wie sehr die persönlichen Egoismen zukunftsgefährdend für die kreisweite Entwicklung sind, ist ebenso an der kleinteiligen und unfachlichen Vorgehensweise zur Organisation einer gemeinsamen Energieversorgung abzulesen.
Da wiederum eine Diskussion im Bund über eine Fusion auf Länderebene entbrannt ist, wird dies auch vor unseren 11 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet nicht haltmachen.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass der ganze Unfug der BM von eigenen Missständen vor Ort ablenken soll. Wie mag die öffentlichkeit reagieren, wenn bekannt würde, auf welche nachlässige Art und Weise eine beachtliche Anzahl kreisangehöriger Kommunen die Handhabung und Prüfung der ihnen übertragenen Aufgaben durchführt?
Die Defizite bei der Bearbeitung der übertragenen Aufgaben aus dem Sozialbereich sind bei einzelnen Kommunen derart enorm, das sich die Kreisverwaltung Euskirchen genötigt sah, in einer Rundverfügung auf eine geeignete Abstellung der bekannten Mängel hinzuweisen.
Es ist schlimm genug, die BM im Rahmen der delegierten Aufgaben auf die fachliche Einschaltung ihrer örtlichen Prüfungsgremien, den Abbau von Einnahmenverlusten sowie ihren Beitrag durch Zulieferung von aussagekräftigen Formen der Prüfergebnisse hinweisen zu müssen, die z. B. Rückschlüsse auf eventuelle Fehlentwicklungen zulassen. In der Verfügung wird ebenfalls darum gebeten die örtliche Politik über die beigelegten Prüfschemata zu informieren.
Ich darf Ihnen versichern, dass unsere Partei nach diesen gravierenden Erkenntnissen den Druck auf die Bürgermeister über unsere politische Einflussnahme vor Ort deutlich erhöhen wird. Hierbei sind Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, gerne eingeladen sich zu beteiligen, um die durchaus berechtigten Diskussionen wieder zu versachlichen und einen Beitrag zu leisten die Konsolidierung vor Ort voran zu treiben und vorhandene Mängel abzustellen.
Unsere Bürgermeister werden für diese Unterstützung dankbar sein!
Suchen wir in den Ausführungen unserer Hauptverwaltungsbeamten nach Erfreulichem, so müssen wir uns auf die Dinge konzentrieren, die aus der Diskussion verschwunden sind. Bis auf einzelne Stimmen aus dem Lager der CDU, wie in Zülpich, scheint begriffen, dass eine Forderung zur Führung des Kreishaushaltes, gemäß HSK, den Kommunen zentnerschwer auf die Füße fällt. In diesem Zusammenhang scheint auch endlich der Umgang mit den freiwilligen Leistungen verstanden zu sein.
Denn selbstverständlich kommen diese freiwilligen Leistungen von gut 2 Mio. Euro vor Ort an. 33% dieser Summe kompensieren den Elternbeitragsverzicht, ca. 25% sind der Wirtschaftsförderung zuzuordnen und etwa 8% machen die Betriebskostenzuweisung der Kitas in kommunaler Hand aus.
Allein im Haushaltsplan 2015 wirkt sich diese Kompensation von 6% (79 zu 85%) wieder mit ca. 0,8 Mio. Euro aus. Auch durch diesen Punkt wird verdeutlicht, dass die Kreispolitik inhaltliche wie finanzielle Unterstützung leistet, um gesamtheitlich im Kreisgebiet eine optimale Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Hierbei scheuen wir uns nicht, die durchgeführten Leistungen immer wieder einer Prüfung zu unterziehen.
Alle Maßnahmen um die unbestrittene Not vor Ort zu mindern werden ergriffen.
Auch die Kreispolitik hat sich hierdurch finanziell an den Rand der Handlungsunfähigkeit manövriert, wie letztlich durch die Auflösung der Ausgleichsrücklage in 2014.
Dies führt seit Jahren zu massiver Kritik, z.B. der Gemeindeprüfungsanstalt, die die Liquiditätsausstattung des Kreishaushaltes als viel zu gering bewertet und die quasi Aussetzung der Schuldentilgung scharf kritisiert.
Angesichts der zu erwartenden Belastungen der folgenden Haushaltsjahre mag es wie ein schlechter Scherz erscheinen, wenn die UWV und die FDP sich dem Ansinnen der BM anschließen, um auch in 2015 eine Auflösung der Rücklagen zu fordern. Die absehbare Mehrbelastung wollen sie bei den Kommunen nachschüssig abholen. Keine gute Idee verfolgt auch die CDU im Wettstreit mit dem LR, die Rücklage hälftig auszuschütten. Entrückt wirkt der hilflose Aufschlag unserer FDP-Verhinderungsfraktion, die Kreispolizeibehörde aufzulösen und die Aufgabenerfüllung den benachbarten Städten zuzuschlagen.
Doch die konstruktive Kreistagspolitik ruht sich nicht aus, sondern will die bisher guten Abläufe der Kreisverwaltung noch weiter optimieren. Hierzu entwickelt die Kreisverwaltung in enger Kooperation mit der Kreispolitik ein internes Kontrollsystem. Trotz zusätzlicher Belastung der ohnehin angespannten Personaldecke wird hierdurch nochmals eine Verringerung von Fehlern in den Verwaltungsabläufen erwartet.
Dies ohne Anpassung im Stellenplan zu realisieren wird eine weitere Herausforderung für den LR sein, der diese Gratwanderung bisher meistert. Grundsätzlich wissen wir, dass der zu verabschiedende Stellenplan ein hohes Risikopotenzial birgt, da auch rechtlich relevante Aufgaben teilweise leider nur unter Niveau durchgeführt werden können. Bitter in diesem Zusammenhang ist es natürlich, dass die Mehrheitsfraktionen von CDU und SPD im Rahmen der Aufgabenkritik Stellen reduzieren und sich jetzt verwundert die Augen reiben, wenn die bisher durch diese generierten Einnahmen ausbleiben. Doch wenn auch nur zeitlich befristet, so ist dennoch positiv zu bewerten, dass dieser Fehler korrigiert wird.
Bei aller Kritik am vorliegenden Stellenplan gibt es auch ein Kompliment an die Verwaltungsleitung zu richten, schauen wir uns die vorbildliche Ausbildungsquote, die befristete zweijährige Weiterbeschäftigung der Azubis bei geeigneter Qualifikation sowie eine bedarfsgerechte übernahme an.
In Gänze ist das Risiko eines Stellenplans mit Auswirkung auf den Haushaltsansatz durch nicht absehbare Tarifanpassungen beachtlich. Exakt aus diesem Grunde halten wir es für angezeigt, der ebenso vorbildlichen Einrichtung von Einfacharbeitsplätzen dadurch Rechnung zu tragen, den Stellenplan nicht weiter zu belasten sondern im Rahmen unserer sozialpolitischen Verantwortung diese Arbeitsplätze darüber hinaus zu installieren. Mit solch einer einfachen und pragmatischen Lösung sind alle Bedürfnisse berücksichtigt.
Die Frage einer geeigneten Personalausstattung versus einer zielgerichteten Aufgabenerfüllung wird eines der wichtigsten und brisantesten Themen der Zukunft sein: Neue Aufgaben, Tarifanpassungen, der Wegbruch von Betreuungsvereinen auf Grund finanzieller Unauskömmlichkeit bis hin zum schwierigen finanziellen Umfeld in dem die Kreissparkasse sich behaupten muss und damit die Finanzierung von Sozial- und Kulturprojekten über die Stiftungen der Kreisparkasse als Schattenhaushalt nicht einfacher wird. Zudem sind weitere massive Eingriffe in die kommunale Daseinsvorsorge durch CETA und TTIP vorprogrammiert. Weniger bekannt ist, dass darüber hinaus noch weitergehende Verhandlungen über Systeme wie TiSA stattfinden.
Daher ist es überaus erfreulich, dass sich innerhalb der kommunalen Verbände Widerstand gegen die letztlich geplante örtliche Entmündigung formiert.
Unsere Fraktion wird weiterhin einen gewichtigen Beitrag leisten, mit Knowhow und Kreativität die Diskussion um die elementaren Dinge der kommenden Jahre zu gestalten und eine Weichenstellung für die nächsten Jahrzehnte vorzunehmen.
Zu nennen sind hier Themenblöcke wie die kreisweite Energieversorgung, die Gestaltung und Aufrechterhaltung der Qualitätsmerkmale des öPNV und SPNV, die Weiterentwicklung, Finanzierung und Unterschutzstellung von Vogelsang, die Aufstellung eines nachhaltigen Schulentwicklungskonzeptes, eine sachgerechte Steuerung der kommunalen Beteiligungen, eine nachhaltige Entwicklung der Jugend- und Sozialpolitik, die kritische Begleitung der gesamten finanziellen Entwicklung, Bildung und Inklusion, Einbindung der örtlichen Wirtschaft inklusive der Landwirtschaft bis hin zu einer verantwortlichen Tierhaltung und deren Kontrolle.
Als Fazit zur Bewertung des vorliegenden Haushaltsplanes 2015 bleibt anzumerken, dass weder eine bedarfsgerechte Personalausstattung noch eine nachhaltige Finanzpolitik von der Mehrheit der Kreistagsfraktionen gewünscht ist.
Vielmehr bleibt es bei den seit Jahren bekannten Defiziten. Es wird ein Ausverkauf der Leistungen unter Wert und ohne zukunftsweisende Strategie betrieben.
Die ständig steigenden, aktuell 15 000 überstunden (ohne Führungskräfte) und 10% Langzeiterkrankte sind ein deutliches Signal einer überbelastung. Hierbei stimmen wir dem PR ausdrücklich in seiner Bewertung zu.
Auch bei anderen wesentlichen Punkten schaut die Mehrheit des Kreistages fort und vertraut weiterhin darauf, dass zu gegebener Zeit sachgerechte Lösungen vom Himmel fallen. Zur Unzeit und völlig ohne Vorwarung kommt die Nachricht einer Kostenüberschreitung von gut 3 Mio. Euro aus Vogelsang. Es dürfen auch nicht nur Anteile über die Kreisumlage abgedeckt werden! Eine Aufarbeitung gehört in den politischen Raum der Fachausschüsse und nicht im Eilverfahren ohne detaillierte Prüfung in den KT. Neben der Kritik an mangelnder Transparenz erwarten wir angemessene Konsequenzen der handelnden Personen.
Aus diesen Gründen ist uns nach wie vor eine Zustimmung zu dem vorgelegten Stellenplan sowie der Haushaltssatzung 2015 nicht möglich.
Der Verwaltung unter der zielgerichteten Ausrichtung von Landrat Rosenke und seine Führungsmannschaft, insbesondere den Menschen, die hier jeden Tag an ihre Leistungsgrenzen gehen, der Kämmerei sowie der Rechnungsprüfung danken wir für die hochqualifizierte Abarbeitung der komplexen Themen.
Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-