WILLKOMMEN BEI
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen

Die Steinzeit ist nicht aus Mangel an Steinen zu Ende gegangen, sondern weil die Menschen eine bessere Idee hatten.

  • Wir realisieren Ideen für mehr Lebensqualität in globaler Dimension.
  • Wir entscheiden uns für Fortschritt und gegen Stillstand.
  • Wir sind für Sie erreichbar und stellen uns gerne einem Gespräch.
 

Haushaltsrede zum Haushalt 2018
der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

( Kreistag am 18.04.2018; Es gilt das gesprochene Wort )

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Landrat,

auch der nun vorliegende 10. Haushalt gemäß NKF folgt den 2 Leitsätzen einer möglichst geringen Kreisumlage zur Entlastung unserer Kommunen sowie der Beachtung der Generationengerechtigkeit. Um den Worten gleich Taten folgen zu lassen fließen 2 Mio. Euro aus der Ausgleichsrücklage zur Deckung der Aufwendungen von 334 Mio. ein. Hierbei verfolgt die Kreispolitik konsequent den bisher eingeschlagenen Weg, sich bis an die Schmerzgrenze zu belasten.

In den Prüfberichten der GPA NRW führt genau dieses Verhalten zu massiver Kritik. Eine weitere Reduzierung des Eigenkapitals des Kreises birgt gar das Risiko einer hohen finanziellen Belastung unserer Städte und Gemeinden bei Eintritt von nicht vorhersehbaren Ereignissen. Diese Form der Entlastung führt nicht zu strukturellen Verbesserungen bei den Kommunen, sondern hat lediglich einen zeitlich begrenzten Effekt. Zu einer nachhaltigen und dauerhaften Entlastung kann der Kreis nur in enger Kooperation mit den Beteiligten Konsolidierungsmaßnahmen herbeiführen. Dass dies dringend geboten ist zeigt die miserable Eigenkapitalausstattung, nicht nur alleine der Kreisverwaltung, sondern auch ihrer Beteiligungen im Konzern. Diese mangelhafte Eigenkapitalausstattung in Kombination mit dem höchsten Gesamtverschuldungswert im interkommunalen Vergleich verdeutlicht den immensen Handlungsdruck, dem sich niemand entziehen kann.

Insbesondere sei in diesem Zusammenhang auch auf die internen Prüfberichte verwiesen, in denen jährlich auf die Notwendigkeit des Schuldenabbaus bei gleichzeitiger Erhöhung der Liquidität hingewiesen wird. Die Probleme, die sich am Horizont durch diese Vorgehensweise abzeichnen sind irgendwann mit unseren relativ bescheidenen Steuerungsmitteln nicht mehr beherrschbar. Da wir über keinerlei steuerlichen Einnahmequellen verfügen, sondern allenfalls an gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen indirekt partizipieren, könnten wir in den Chor der Jammernden über hohe Umlagen einstimmen.

Denn auch für den Kreis ist die mit Abstand höchste Abgabe, mit weit über 40 Mio. Euro, die „Landschaftsumlage“. Erst dann folgen mit ca. 20 Mio. Euro „Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder“, die „Hilfen zur Erziehung“ und mit ca. 15 Mio. Euro „Grundsicherungsleistungen nach SGB II“.

Die freiwilligen Leistungen betragen ca. 2,9 Mio. Euro. Hinzukommen die bedingt freiwilligen Leistungen in Höhe von 7,2 Mio. Euro

Immer noch latent vorhanden, allerdings deutlich zurückhaltender, erreichen die Kreistagspolitik die Reaktionen unserer Städte und Gemeinden auf die erforderlichen erhobenen Umlagen.

Im Gegensatz zu den völlig unsachlichen und aus dem Ruder laufenden Stellungnahmen der Vergangenheit findet heute eine deutlich realitätsbezogene Wertung des Sachverhaltes statt. Ja, in Einzelfällen ist sogar Anerkennung für die Vorgehensweise der Kreispolitik zu vernehmen. Wenn jedoch eine pessimistische Planung des Kreishaushaltes 2018 unterstellt wird, so würden wir es außerordentlich begrüßen, Kenntnis von optimistischeren Planungsparametern zu erhalten.

Die immer wiederkehrende Aufforderung zur aufgabenkritischen Betrachtung, die der Kreis in gegebener Tiefe gleich mehrfach vollzog, sollte als Messlatte für die Kritiker zur Bestellung ihrer eigenen Organisation gelten. Ganz aus dem Ruder läuft die Meinung, die Bildung von Eigenkapital im Kreis ginge zu Lasten der Kommunen. Nun ja, in schöner Regelmäßigkeit…

( Kreistag am 18.04.2018; Es gilt das gesprochene Wort )

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Landrat,

auch der nun vorliegende 10. Haushalt gemäß NKF folgt den 2 Leitsätzen einer möglichst geringen Kreisumlage zur Entlastung unserer Kommunen sowie der Beachtung der Generationengerechtigkeit. Um den Worten gleich Taten folgen zu lassen fließen 2 Mio. Euro aus der Ausgleichsrücklage zur Deckung der Aufwendungen von 334 Mio. ein. Hierbei verfolgt die Kreispolitik konsequent den bisher eingeschlagenen Weg, sich bis an die Schmerzgrenze zu belasten.

In den Prüfberichten der GPA NRW führt genau dieses Verhalten zu massiver Kritik. Eine weitere Reduzierung des Eigenkapitals des Kreises birgt gar das Risiko einer hohen finanziellen Belastung unserer Städte und Gemeinden bei Eintritt von nicht vorhersehbaren Ereignissen. Diese Form der Entlastung führt nicht zu strukturellen Verbesserungen bei den Kommunen, sondern hat lediglich einen zeitlich begrenzten Effekt. Zu einer nachhaltigen und dauerhaften Entlastung kann der Kreis nur in enger Kooperation mit den Beteiligten Konsolidierungsmaßnahmen herbeiführen. Dass dies dringend geboten ist zeigt die miserable Eigenkapitalausstattung, nicht nur alleine der Kreisverwaltung, sondern auch ihrer Beteiligungen im Konzern. Diese mangelhafte Eigenkapitalausstattung in Kombination mit dem höchsten Gesamtverschuldungswert im interkommunalen Vergleich verdeutlicht den immensen Handlungsdruck, dem sich niemand entziehen kann.

Insbesondere sei in diesem Zusammenhang auch auf die internen Prüfberichte verwiesen, in denen jährlich auf die Notwendigkeit des Schuldenabbaus bei gleichzeitiger Erhöhung der Liquidität hingewiesen wird. Die Probleme, die sich am Horizont durch diese Vorgehensweise abzeichnen sind irgendwann mit unseren relativ bescheidenen Steuerungsmitteln nicht mehr beherrschbar. Da wir über keinerlei steuerlichen Einnahmequellen verfügen, sondern allenfalls an gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen indirekt partizipieren, könnten wir in den Chor der Jammernden über hohe Umlagen einstimmen.

Denn auch für den Kreis ist die mit Abstand höchste Abgabe, mit weit über 40 Mio. Euro, die „Landschaftsumlage“. Erst dann folgen mit ca. 20 Mio. Euro „Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder“, die „Hilfen zur Erziehung“ und mit ca. 15 Mio. Euro „Grundsicherungsleistungen nach SGB II“.

Die freiwilligen Leistungen betragen ca. 2,9 Mio. Euro. Hinzukommen die bedingt freiwilligen Leistungen in Höhe von 7,2 Mio. Euro

Immer noch latent vorhanden, allerdings deutlich zurückhaltender, erreichen die Kreistagspolitik die Reaktionen unserer Städte und Gemeinden auf die erforderlichen erhobenen Umlagen.

Im Gegensatz zu den völlig unsachlichen und aus dem Ruder laufenden Stellungnahmen der Vergangenheit findet heute eine deutlich realitätsbezogene Wertung des Sachverhaltes statt. Ja, in Einzelfällen ist sogar Anerkennung für die Vorgehensweise der Kreispolitik zu vernehmen. Wenn jedoch eine pessimistische Planung des Kreishaushaltes 2018 unterstellt wird, so würden wir es außerordentlich begrüßen, Kenntnis von optimistischeren Planungsparametern zu erhalten.

Die immer wiederkehrende Aufforderung zur aufgabenkritischen Betrachtung, die der Kreis in gegebener Tiefe gleich mehrfach vollzog, sollte als Messlatte für die Kritiker zur Bestellung ihrer eigenen Organisation gelten. Ganz aus dem Ruder läuft die Meinung, die Bildung von Eigenkapital im Kreis ginge zu Lasten der Kommunen. Nun ja, in schöner Regelmäßigkeit erfreut man sich aber immer wieder gerne an der Möglichkeit durch das Finanzmanagement der Kreispolitik die notwendigen Umlagen kompensiert zu bekommen.

Ich will mir nicht ausmalen, wenn auf Grund von durchaus realen Widrigkeiten dieser seit vielen Jahren erfolgreich praktizierte Effekt ausbliebe und der Kreis gezwungen wäre seine Erfordernisse zur Erfüllung kommunaler Aufgaben direkt weiterzureichen. Der Aufschrei der Empörung würde uns alle treffen. Auf Grund der akribischen Aufarbeitung der Sachlage durch unseren Kreiskämmerer lässt sich erkennen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Umlagegrundsätze und örtlicher Grundsteuerbelastung nicht abbildbar ist. Doch trotz der vorgetragenen Kritik überwiegen durchaus Momente der Kooperation und der Einsicht, an einer gemeinsamen Aufgabe zu arbeiten.

Die lange diskutierte Frage eines HSK für den Kreis spielt in den Argumenten keine Rolle mehr. Ebenso erfreulich ist es für unsere Fraktion, dass es Erkenntnisse zum Verbleib der freiwillig- und bedingt freiwilligen Leistungen des Kreises gibt, die letztlich den Kommunen zugutekommen. Daher werden die unsinnigen Forderungen diese aufzulösen nicht mehr vorgetragen.
Insgesamt sind dennoch in Zukunft erhebliche Anstrengungen aller beteiligten Protagonisten erforderlich um den gesamten Kreis Euskirchen weiter auf Kurs zu halten.
Dies wird nicht einfach, da Solidarität zwischen den Kommunen nicht ausgeprägt ist, wie die aktuelle Neiddebatte um den Schülerverkehr mal wieder belegt.

An dieser Stelle möchten wir auch deutlich den Eindruck vermeiden, es gäbe keine weiteren Potenziale zu heben. Wenn wir uns die erarbeiteten Ergebnisse so unterschiedlicher Handlungsstränge wie Demografie-Initiative, den Jahresbericht der Wirtschaftsförderung, das kreisweite Klimaschutzprogramm, das Standortmarketing- und Kreisentwicklungskonzept oder die Arbeit des KoBiz anschauen, so stellt sich doch zwingend die Frage, wie all die hervorragend erarbeiteten, sehr tiefsinnig und zum Teil sogar nachhaltig entwickelten Ideen, Konzepte und Handlungsempfehlungen mit Leben zu füllen sind.

Bei der nahezu unüberschaubaren Vielfalt der Tätigkeitsfelder in der Kreispolitik stellen wir im Rückkopplungsprozess mit unseren örtlichen Vertretern, aber auch mit der lokalen Verwaltung fest, dass eine große Zahl erarbeiteter Ergebnisse oder Initiativen bis hin zu Förderbeteiligungen nicht, oder zumindest nicht voll umfänglich, bekannt sind. Hier sind die Anstrengungen der Kreisverwaltung noch mal deutlich zu erhöhen.
Denn was nutzt es gute Ergebnisse zu erzeugen, die letztlich die Mitspieler nicht erreichen. Zu kurz gedacht ist es hier über „Holschuld“ zu lamentieren. Bitte aktivieren Sie Ihre Verbindungen, um hier noch einmal deutlich nachzulegen!
Bei unseren diesjährigen Vorbereitungen zum Haushalt zog sich dieser Anlass als roter Faden durch die verschiedensten Themenbereiche, insgesamt mit dem Ergebnis, dass eindeutig Nachholbedarf und eine geeignete Kommunikation geboten sind.

Aber auch innerhalb der Kreisverwaltung gibt es an einigen Stellen deutlichen Optimierungsbedarf. So konnte z.B. die Zuständigen zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) NRW des Kreises Euskirchen in den Jahren 2015 und 2016 ihrem Auftrag nicht voll umfänglich nachkommen. Eine Aufstockung des bisherigen Stellenumfangs um lediglich 0,5 Vollzeit wird nach erfolgter Einarbeitung sicherlich eine Unterstützung sein, jedoch ist davon auszugehen, dass dem gesetzlichen Prüfauftrag weiterhin nicht entsprochen wird.

Uns hilft es auch nicht weiter, dass die unzureichende personelle Situation der Heimaufsicht seit Jahren bekannt ist und von der Mehrheitsfraktion gedeckt wird. Es bleibt dabei: In diesem Segment gibt es dringenden Handlungsbedarf!

Im Rahmen der Aufarbeitung zu Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind wir nach wie vor entsetzt, dass es seitens des Landes Richtwerte zur Erfüllung von Feststellungsquoten bei den Erstanträgen (positiver Bescheid bei GdB Grad der Behinderung 50% und mehr) gibt. Die freudige Mitteilung der Kreisverwaltung Vorgaben des Landes „erfüllt“ zu haben, können wir uns nicht anschließen und hoffen vielmehr auf eine rein faktische Bewertung im Sinne der Betroffenen.

Die Kosten der Unterkunft im Kreis Euskirchen, stellen ein nicht zu vernachlässigendes Risiko in den Haushaltsplanungen des Kreises dar. Den stetig steigenden Kosten ist mit einer geeigneten Strategie entgegenzuwirken. Im Kreis wird es immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden, da in der Vergangenheit zu wenig sozialer Wohnungsbau geschaffen wurde, betrifft dieses Problem künftig alle Kommunen.
Bekanntermaßen verschärft sich die Situation durch den Zuzug aus den Ballungsräumen in den Kreis Euskirchen sowie durch die Unterbringung von Flüchtlingen in bezahlbaren Wohnraum. Richtig und gut ist daher eine Platzierung dieser Notwendigkeit im Kreisentwicklungskonzept. Auch hier sind zur Lösung der Misere gemeinschaftliche Anstrengung zwischen Kreis, Städten und Gemeinden notwendig.

Es ist geboten mittels geeigneter konzeptioneller Aufstellung und Einbindung aller Beteiligten, wie z.B. auch der EUGEBAU, zeitnah Lösungsansätze zu entwickeln.
Dieser Punkt erscheint uns derart gravierend, dass eine Umsetzung nur mit einer deutlichen Erhöhung der Personalkapazität zu realisieren ist. Nur so kann der Trend gestoppt werden, dass sich die Anzahl der Sozialwohnungen in NRW seit der Jahrtausendwende von knapp 900.000 nahezu halbierte. Nach Prognosen der landeseigenen NRW-Bank soll bis zum Jahr 2025 der Bestand auf ca. 330.000 Sozialwohnungen geschrumpft sein. Grund für diesen Trend ist der Wegfall der gesetzlichen Mietpreisbindung nach 20 bis 25 Jahren. Insofern gilt hier insbesondere im politischen Rahmen Einfluss auf die Akteure zu nehmen.
Wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass bei der Neuerschließung von Siedlungen grundsätzlich Mehrfamilienhäuser zu konzipieren sind.
Wir werden uns in geeigneter Form bei diesem Thema einbringen!
Skurril erscheint der Antrag unserer großen Koalition, die sich damit begnügt, die Aktivitäten an die Verwaltung zu delegieren, anstatt mittels Ihrer Besetzungen selbst Initiative zu ergreifen.

Wie wichtig diese flankierenden und steuernden Maßnahmen sind, lässt sich aus dem Rekordjahr 2017 für deutsche Firmen an deren Umsätze und Gewinne deutlich ablesen. Im Bezirk der IHK Aachen wurde demnach eine sehr positive Wirtschaftslage beschrieben. Das örtliche Handwerk ist auf Rekordkurs, was auch gerade an einem Bauboom in unserem Lande liegt. In Folge sprudeln die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Kommunen in Höhe von 735 Milliarden Euro. Ein Anstieg bis zum Jahr 2020 auf rund 900 Milliarden Euro ist prognostiziert. Auf Grund dieser hervorragenden Einnahmesituation bei gleichzeitig stagnierenden Finanzmärkten sank die Schuldenlast im Bund 2017 erstmalig unter die Grenze von 2 Billionen Euro.

Auch die Kassen der sozialen Sicherungssysteme sind gut gefüllt. So bildet die deutsche Rentenversicherung Rücklagen in Höhe von 32 Milliarden Euro, die Krankenkassen und Gesundheitsfond weisen Reserven von 20 Milliarden Euro auf und die Bundesagentur für Arbeit kann auf ein Polster von rund 11 Milliarden Euro zurückblicken. Wobei nach Prognosen im Jahr 2019 zum ersten Mal die 20 Milliarden-Grenze der Rückstellungen übersprungen werden. Dieser bundesweite Trend schlägt natürlich auch auf die Gesamtfinanzsituation des Kreises und seinen Kommunen durch. Insgesamt betrachtet gibt es wohl kaum eine bessere Ausgangslage um strukturelle Reformen endlich zielgerichtet anzugehen.
Immer mehr Kommunen in NRW schreiben schwarze Zahlen. In 2016 verfügten 173 Kommunen über einen ausgeglichenen Haushalt, 39 mehr als 2011. In 2018 sollen nochmals 29 hinzukommen. Im Kreis erhält die überwiegende Anzahl der Kommunen einen höheren Beitrag als in den Jahren zuvor. Selbst die vordergründig kritische Situation unserer Kreisstadt Euskirchen, mit einem Rekorddefizit von 22 Mio. Euro, lässt sich locker durch eine gut gefüllte Ausgleichsrücklage in Höhe von 40 Mio. Euro ausgleichen. Insgesamt ist die Ausgangssituation also bestens geeignet überfällige strukturelle Reformen endlich im Schulterschluss zu realisieren.

Ein Element, was die Kreispolitik nutzt um auf Notwendigkeiten zu reagieren, ist die Anpassung des Stellenplans. Die Erhöhung um fast 12 Stellen auf insgesamt 705,5 Beschäftigte erscheint im ersten Moment recht forsch. Bei genauer Aufgaben- und Bedarfsanalyse jedoch zeigt sich, dass auch bei diesen Ansätzen mit Augenmaß lediglich die Basis des notwendigen Bedarfs abgedeckt wird und dies auf keinen Fall eine komfortable Lösung darstellt. Über den aktuellen Stellenplan 2018 hinaus wird es weiteren dringlichen Bedarf geben. Schauen wir uns die Heimaufsicht mit einem Zuwachs von 0,5 Stellen an, die Lösung bei der Verkehrserziehung als Minijob im Nebenerwerb sowie die Bedürfnisse bei der Lebensmittelhygiene und Überwachung im Veterinärwesen an, so sind schon jetzt deutliche Risiken greifbar nahe.

Der Gesamtaufwand im Personalsektor mit 57 Mio. Euro erscheint anhand der Vielzahl der Aufgabenerweiterungen und neu hinzugekommenen Verpflichtungen als angemessen. Die Kreisverwaltung ist sich ihrer Funktion als potenter Arbeitgeber im Kreis Euskirchen bewusst.
Personalentwicklung ist als übergeordnetes Ziel definiert und Anreize zur Haltung des Personalstandes und Gewinnung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind in steter Überlegung. Voll inhaltlich schließen wir uns der Bewertung des Personalrates zum Stellenplan an.
Die Ausweitung im aktuellen Stellenplan deckt lediglich die Spitze des Bedarfs ab. Der Krankenstand sowie das immense Überstundenkonto von 30 000 Stunden zeigt deutlich, dass auch in Zukunft dringender Handlungsbedarf gegeben sein wird. Bemerkenswert ist der Schulterschluss von allen im Kreistag vorhandenen Fraktionen der Überalterung in der Kreisverwaltung durch vermehrte Anstrengung bei der Ausbildung von Azubis zu begegnen. Der Kreis betreut derzeit 59 Auszubildende in nahezu allen Aufgabenbereichen der Kreisverwaltung. Insbesondere sei jedoch die Diskussion und angestrebte Kooperation in der Ausbildung der Notfallrettung zu nennen. Dieses Modell ist beispielhaft und sollte auch in den Beteiligungen des Kreises in dieser deutlichen Konsequenz gelebt werden.

Wir fordern die politischen Vertreter des Kreistages auf, in dem Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, Einfluss im Sinne einer verstärkten Aufnahme von Azubis zu nehmen; gerne auch außerhalb des Stellenplans ausgewiesen. Gleiches gilt für den erfolgreich durchgeführten sozialen Stellenplan in der Kreisverwaltung, dessen Anwendung und Umsetzung im Alltag sicherlich arbeitsintensiv ist, allerdings die hervorragenden Ergebnisse bei der Integration der Betroffenen eine deutliche Sprache spricht.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum Abschluss zu dem Problem, welches unsere Fraktion mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf hat: Die Kritik unserer Fraktion umfasst die Investitionstätigkeit des Kreises. Neben notwendigen investiven Maßnahmen, wie z. B. im Straßenbau, halten wir die Art und Weise der Auseinandersetzung um eine Kreishauserweiterung für unangemessen. Mit welchem Aufwand die Basis zur Abwägung des geeigneten Modells, mit zugehörigen Kosten, eingefordert werden musste, ist bezeichnend. Nicht nur in der Verwaltung, sondern auch in einigen Fraktionen, scheint es eine Vorfestlegung auf die große Lösung mit Investitionskosten in Höhe von 33 bis 34. Mio. Euro gegeben zu haben. Warum die Kreisverwaltung sich erst auf massiven Druck hin bewegte, die erforderlichen Berechnungsgrundlagen zur Bewertung der Varianten vorzulegen verwundert insbesondere deshalb, weil dies bisher nicht der gemeinsamen Kooperation mit der Kreispolitik entspricht. Auf Grund der eng getackteten Einbringung in die Fachgremien, können wir diesen Prozess nicht befürworten. Die verursachte Verunsicherung zieht sich durch alle Fraktionen, wie die Abstimmungen zeigen, und wäre bei geeigneter Vorgehensweise vermeidbar gewesen.
Genauso halten wir es für einen guten Stil die Kommunen über die aktuellen Entwicklungen intensiver zu beteiligen und einen Austausch nicht über die Medien zu führen.

Unserer Forderung zur ganzheitlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des kompletten Grundstücks, als Ensemble von Gebäuden und Parkflächen, wurde nicht entsprochen.
Es bleibt bei der Flickenteppichpolitik, die uns spätestens beim Bau des Logistikcampus wieder einholt.

Zudem sind die Haushaltsrisiken beträchtlich:

  • Das Land verweigert Modellrechnungen zur Wohngeldersparnis
  • Die Schlüsselzuweisungen sind nur sehr schwer zu prognostizieren
  • Es ist unklar, wie lande die Niedrigzinsphase noch andauert
  • Die Fall- und damit Kostensteigerungen in der jeweiligen Produktgruppe lässt sich nicht prognostizieren
  • Weitere aufwanderhöhende Aufgabenübertragung des Gesetzgebers sind wahrscheinlich
  • Die neuen Tarifabschlüsse verursachen Mehraufwand

Sehr verehrte Damen und Herren, nach intensiver Abwägung aller Fakten und der Bewertung der Zukunftsfähigkeit des Haushaltsplanes 2018 kommen wir dennoch zu dem Ergebnis diesem zuzustimmen.

Wir danken der Verwaltung unter der Leitung von Landrat Rosenke und seinem allgemeinen Vertreter, Herrn Poth, sowie der Führungsmannschaft für die geleistete Arbeit.
Insbesondere jedoch gilt unser großes Kompliment der Belegschaft, die sich der außergewöhnlichen Belastung mit hohem Engagement und Einsatzwillen widmet. Besonders erwähnen möchten wir an dieser Stelle die jahrzehntelange, hervorragende Kooperation mit Herrn Adams, der uns in diesem Jahr verlässt. Bleiben Sie gesund und erhalten Sie sich Ihre Lebensfreude.

 

 

Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-