Die Steinzeit ist nicht aus Mangel an Steinen zu Ende gegangen, sondern weil die Menschen eine bessere Idee hatten.
Kurzversion für eilige Leser:innen; diese ersetzt nicht die vollständige Fassung!
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Landrat,
heute beraten wir abschließend den 13. Haushalt nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement, der vorgibt zwei wesentliche Leitziele zu verfolgen:
Zum einen geht es darum, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten und zum anderen definiert der Kreis seine Aufgabe darin, künftige Generationen nicht ungebührlich zu belasten. Es ist daher insbesondere die Liquiditäts- und Rückstellungsentwicklung zu betrachten. Zudem soll das Investitionsverhalten dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entsprechen.
Hierbei ist zu bemerken, dass der jeweilig zu beschließende Haushalt bereits immense Vorbelastungen zu verkraften hat.
Zudem ist der Anteil der freiwilligen Leistungen, auf die die Kreistagspolitik direkten Einfluss hat, mit 0,8% oder 3,2 Millionen sehr gering. Dieses Leistungspaket wird im Haushalt 2021 nahezu vollständig zugunsten und Entlastung der Kommunen erbracht. Ein generelles Problem besteht darin, dass seit Jahren eine zunehmende Aufgabendelegation ohne ausreichende finanzielle oder personelle Kompensation durch Bund und Land erfolgt.
Diese Delegation verletzt das Konnexitätsprinzip permanent.
Um die kommunale Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern, ist eine durchgreifende und nachhaltige Stärkung des kommunalen Finanzsystems dringend notwendig.
Ein Blick in den Finanzplan der Haushalte 2019 bis 2024 zeigt, dass die allgemeine Umlage vom Haushalt 2021 zu 2022 um 10 Millionen Euro ansteigt, um dann in den folgenden Haushaltsjahren auf hohem Niveau zu verharren.
Dies bedeutet im Klartext, dass die 10 Millionen Euro zur Umlagefinanzierung in 2021 die Haushalte der nächsten Jahre um diesen Betrag belasten.
Es geschieht also de facto nichts anderes, als dass haushaltstechnisch die strukturellen Probleme in die Zukunft verlagert werden.
Betrachten wir im Gegenzug die Entwicklung des Eigenkapitals als zentrales Steuerungselement, so erkennen wir, dass parallel zu der vorbeschriebenen Entwicklung, der Bestand vom Haushaltsjahr 2020/21 zu 2022 um 10 Millionen Euro absinkt. Ein weiteres erhebliches Risiko für eine Haushaltsplanung besteht in den zu isolierenden Pandemieschäden. Ganz grob addieren sich diese für die Jahre 2020 und 2021 auf mindestens 10 Millionen Euro.
Folgt man einer der Definitionen zum Thema der Generationengerechtigkeit, bei der jede Generation auch die Ressourcen zahlt, die sie verbraucht, so kommt unsere Fraktion, nach einem komplexen Abwägungsprozess unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte, zum Ergebnis, dass eine Verrechnung mit dem Eigenkapital die ausgewogenere Vorgehensweise darstellt, als die entstandenen Schäden über 50 Jahre abzuzahlen.
Doch neben den Auswirkungen der Pandemie gibt es weitere wesentliche Risiken im Haushaltsansatz. Kernpunkte hierbei sind die weiteren Entwicklungen der sozialen Lasten, insbesondere der Kosten der Unterkunft nach SGB II, die Höhe der Landeszuweisung aus der Wohngeldersparnis, die Hilfen zur Erziehung sowie die Anmeldeverfahren im Kita- Bereich. Darüber hinaus sind weitere wesentliche Risiken die Höhe der Schlüsselzuweisung und die Erzielung von Zinserträgen auf der Ertragsseite.
Zudem sind bisher die Konsequenzen…
Kurzversion für eilige Leser:innen; diese ersetzt nicht die vollständige Fassung!
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Landrat,
heute beraten wir abschließend den 13. Haushalt nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement, der vorgibt zwei wesentliche Leitziele zu verfolgen:
Zum einen geht es darum, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten und zum anderen definiert der Kreis seine Aufgabe darin, künftige Generationen nicht ungebührlich zu belasten. Es ist daher insbesondere die Liquiditäts- und Rückstellungsentwicklung zu betrachten. Zudem soll das Investitionsverhalten dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entsprechen.
Hierbei ist zu bemerken, dass der jeweilig zu beschließende Haushalt bereits immense Vorbelastungen zu verkraften hat.
Zudem ist der Anteil der freiwilligen Leistungen, auf die die Kreistagspolitik direkten Einfluss hat, mit 0,8% oder 3,2 Millionen sehr gering. Dieses Leistungspaket wird im Haushalt 2021 nahezu vollständig zugunsten und Entlastung der Kommunen erbracht. Ein generelles Problem besteht darin, dass seit Jahren eine zunehmende Aufgabendelegation ohne ausreichende finanzielle oder personelle Kompensation durch Bund und Land erfolgt.
Diese Delegation verletzt das Konnexitätsprinzip permanent.
Um die kommunale Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern, ist eine durchgreifende und nachhaltige Stärkung des kommunalen Finanzsystems dringend notwendig.
Ein Blick in den Finanzplan der Haushalte 2019 bis 2024 zeigt, dass die allgemeine Umlage vom Haushalt 2021 zu 2022 um 10 Millionen Euro ansteigt, um dann in den folgenden Haushaltsjahren auf hohem Niveau zu verharren.
Dies bedeutet im Klartext, dass die 10 Millionen Euro zur Umlagefinanzierung in 2021 die Haushalte der nächsten Jahre um diesen Betrag belasten.
Es geschieht also de facto nichts anderes, als dass haushaltstechnisch die strukturellen Probleme in die Zukunft verlagert werden.
Betrachten wir im Gegenzug die Entwicklung des Eigenkapitals als zentrales Steuerungselement, so erkennen wir, dass parallel zu der vorbeschriebenen Entwicklung, der Bestand vom Haushaltsjahr 2020/21 zu 2022 um 10 Millionen Euro absinkt. Ein weiteres erhebliches Risiko für eine Haushaltsplanung besteht in den zu isolierenden Pandemieschäden. Ganz grob addieren sich diese für die Jahre 2020 und 2021 auf mindestens 10 Millionen Euro.
Folgt man einer der Definitionen zum Thema der Generationengerechtigkeit, bei der jede Generation auch die Ressourcen zahlt, die sie verbraucht, so kommt unsere Fraktion, nach einem komplexen Abwägungsprozess unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte, zum Ergebnis, dass eine Verrechnung mit dem Eigenkapital die ausgewogenere Vorgehensweise darstellt, als die entstandenen Schäden über 50 Jahre abzuzahlen.
Doch neben den Auswirkungen der Pandemie gibt es weitere wesentliche Risiken im Haushaltsansatz. Kernpunkte hierbei sind die weiteren Entwicklungen der sozialen Lasten, insbesondere der Kosten der Unterkunft nach SGB II, die Höhe der Landeszuweisung aus der Wohngeldersparnis, die Hilfen zur Erziehung sowie die Anmeldeverfahren im Kita- Bereich. Darüber hinaus sind weitere wesentliche Risiken die Höhe der Schlüsselzuweisung und die Erzielung von Zinserträgen auf der Ertragsseite.
Zudem sind bisher die Konsequenzen durch die Tax-Compliance zur steuerrechtlichen Veranlagung nicht absehbar.
Um auch künftig die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung aufrecht zu erhalten, erachten wir den vorliegenden Stellenplan als ein elementares Steuerungsinstrument. Durch eine immense Fluktuation in den kommenden Jahren und dem bekannten Fachkräftemangel steht das System erheblich unter Druck.
Die Selbstverpflichtung, jungen Menschen eine Ausbildung zu gewähren, ist beispielhaft und zeugt von einer weitsichtigen Herangehensweise zur Lösung des Problems. 51 Azubis eine Chance zu geben, ist eine Tat, die wir uns auch in den Beteiligungen des Kreises wünschen würden. Ebenso beispielhaft ist der soziale Stellenplan mit 16 Beschäftigungsverhältnissen. Insgesamt geht es darum, den vorgenannten Risiken und der daraus resultierenden Problemlage mit zukunftsweisenden Investitionen und Maßnahmenpaketen zu begegnen.
Insofern ist doch das Credo in der aktuellen Situation, sich nicht aus der Krise herauszusparen, sondern gerade jetzt nachhaltig zu investieren: Vor allen Dingen in in Klimaschutzmaßnahmen, in die Verkehrswende für die zukünftige Mobilität oder für infrastrukturelle Projekte, wie Schulen und Verkehrswege, aber auch in Digitalisierung und in die Bildung. Diese Konjunkturimpulse wären eine wahrhaft praktizierte Generationengerechtigkeit, die auch direkt an der Effektivität der realisierten Projekte messbar wäre.
In diesem Kontext ist die geplante dritte Aufgabenkritik der Kreisverwaltung zu begrüßen. Ja, und in aller Deutlichkeit sind dabei auch bekannte Defizite zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben zu benennen! Nur so ergibt die immense Arbeit einen wirklichen Sinn. Hierbei ist wenig hilfreich, wenn Sie sich den Aussagen beauftragter Gutachter verweigern, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung präzise den benötigten Personalbedarf ermitteln.
Gestalterisch deckt die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihren Anträgen ein großes Spektrum für das Haushaltsjahr 2021 ab:
Die grundsätzliche Haltung des Zukunftspakt 2030 von CDU, FDP und UWV für den Kreis Euskirchen wird deutlich, wenn wir uns dessen Vorgehensweise zu unseren Anträgen und insbesondere zu den Themenkomplexen Klima, Umweltschutz und Nachhaltigkeit anschauen.
Während Frau Poth und der Klimamanager Herr Metzemacher, bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode, zur konzeptionellen Abstimmung der Klimawandelanpassung im Kreis, in unserer Fraktion eingeladen waren, fällt dem Zukunftspakt in 2021 zu diesem Themenkomplex nichts anderes ein, als weiteren Beratungsbedarf zu reklamieren und weiterhin einem dringend benötigtem zeitnahen Bekenntnis zur Sache auszuweichen.
Synchron hierzu ist Ihre Weigerung, die benötigte Aufstockung des Energiemanagers, der Aufgaben aus dem Klimawandelanpassungskonzept umzusetzen hat, um 0,5 Stellenanteile zeitnah und bedarfsgerecht zu realisieren. Auch hier platzieren Sie sinnlose Sperrvermerke. Unter Wertung aller wesentlicher Aspekte trauen wir der Listenvereinbarung den längst überfälligen Paradigmenwechsel und die entsprechenden zielführenden gestalterischen Eingriffe in die Haushaltspolitik des Kreises nicht zu. Vielmehr sehen wir, dass Ihre Mehrheit im Kreistag relevante Projekte verzögert, behindert und zum Teil nicht realisiert. Dies beobachten wir mit großer Sorge und trauen Ihnen die notwendige Zukunftsgestaltung des Haushalts nicht zu.
Aus diesen Gründen können wir trotz all der positiven gesetzten Aspekte seitens der Kreisverwaltung diesem Haushaltsentwurf nicht zustimmen.
Wir danken der Verwaltung, unter der Leitung von Landrat Ramers und der Führungsmannschaft, für ihre geleistete Arbeit. Insbesondere jedoch gilt unser Dank der Belegschaft und den aktiven im Ehrenamt!
Trotz all dieser Belastungen: Bleiben Sie alle locker und gesund!
Achten Sie auf sich und Ihre Nächsten!
Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-