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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen

Die Steinzeit ist nicht aus Mangel an Steinen zu Ende gegangen, sondern weil die Menschen eine bessere Idee hatten.

  • Wir realisieren Ideen für mehr Lebensqualität in globaler Dimension.
  • Wir entscheiden uns für Fortschritt und gegen Stillstand.
  • Wir sind für Sie erreichbar und stellen uns gerne einem Gespräch.
 

Haushaltsrede zum Haushalt 2022
der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Haushaltsrede zum Haushalt 2022 der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.04.2022

Disclaimer: Aufgrund des nach wie vor sehr hohen Infektionsrisikos, im Rahmen der Corona- Pandemie und der Vielzahl von Risikopersonen in den Fraktionen, verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden darauf, dass in diesem Jahr die Haushaltsreden zwar gehalten werden, jedoch in einer verkürzten Version von fünf Minuten Redezeit je Fraktion.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Landrat,
auch der vorliegende 14. Haushalt nach NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) verfolgt die Strategie einer niedrigen Kreisumlage, der Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit, der Rücksichtnahme und Bürgerfreundlichkeit sowie die zukunftsfähige Entwicklung des gesamten Kreises

.

Aufwendungen von ca. 437 Millionen Euro stehen Erträge in der Größenordnung von ca. 422 Millionen entgegen. Etwa 70% des Zuschussbedarfs entfallen auf den Jugend- und Sozialbereich.
Ca. 176 Millionen Euro sind über die Kreisumlage zu finanzieren. Der Anteil der allgemeinen Umlage beträgt ca. 88 Millionen Euro, die Jugendamtsumlage ca. 76 Millionen Euro, die ÖPNV-Umlage ca. 10 Millionen Euro und die Umlage für die Förderschulen ca. 2 Millionen Euro.

Wie auch in der Vergangenheit kann sich der Kreis mitnichten seine Aufgaben selbst aussuchen. Daher sind die größten Ausgabenblöcke der Pflichtaufgaben:

  • 1. die Landschaftsumlage mit ca. 51 Millionen Euro,
  • 2. die Betreuung, Unterhalt und Neubau von Kitas mit ca. 31 Millionen Euro sowie
  • 3. die stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung mit ca. 31 Millionen Euro.

Zudem weist dieser Kreishaushalt 2022 bereits immense Vorbelastungen auf.
Hierbei beträgt die Belastung durch Bürgschaften ungefähr 12 Millionen Euro und durch resultierende Verpflichtungsermächtigungen sogar 51 Millionen Euro.
Insgesamt wird der Haushalt durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklagen in Höhe von ca. 15 Millionen Euro tragfähig.

Ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass diese Vorgehensweise zwar eine Lösung für das laufende Haushaltsjahr 2022 sein kann, allerdings die strukturellen Probleme weiterhin in die Zukunft verschoben werden.
Als Risikopuffer steht ein Eigenkapital in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 von ca. 35 Millionen Euro zur Verfügung.
Dabei ist eine Eigenkapitalquote um die 10 Prozent sehr knapp bemessen.
Dies wird vor allen Dingen deutlich, wenn wir uns darüber unterhalten, wie wir mit den Pandemieschäden, die durchaus in einer Größenordnung von 10 Millionen Euro liegen könnten, umgehen.
Leider hilft die Landesregierung bedauerlicherweise nicht substanziell, sondern bietet lediglich Optionen zur Finanzierung:

  • a) der Buchung gegen das Eigenkapital oder
  • b) den entstandenen Schaden über fünfzig Jahre abzuschreiben.

Die Grundsatzentscheidung des Kreistags, gerade auch im Rahmen der Generationengerechtigkeit, eine Verbuchung gegen das Eigenkapital - was auch dem Wunsch der Bürgermeister:innen entspricht – zu vollziehen, unterstützen wir ausdrücklich. Dies stellt zwar eine ausgeprägte Härte dar, schafft aber für künftige Generationen entsprechende Handlungsoptionen.
Signale aus der CDU, dieses Modell jedoch noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, schaffen unnötige Unsicherheiten.

Bis…

Haushaltsrede zum Haushalt 2022 der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.04.2022

Disclaimer: Aufgrund des nach wie vor sehr hohen Infektionsrisikos, im Rahmen der Corona- Pandemie und der Vielzahl von Risikopersonen in den Fraktionen, verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden darauf, dass in diesem Jahr die Haushaltsreden zwar gehalten werden, jedoch in einer verkürzten Version von fünf Minuten Redezeit je Fraktion.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Landrat,
auch der vorliegende 14. Haushalt nach NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) verfolgt die Strategie einer niedrigen Kreisumlage, der Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit, der Rücksichtnahme und Bürgerfreundlichkeit sowie die zukunftsfähige Entwicklung des gesamten Kreises

.

Aufwendungen von ca. 437 Millionen Euro stehen Erträge in der Größenordnung von ca. 422 Millionen entgegen. Etwa 70% des Zuschussbedarfs entfallen auf den Jugend- und Sozialbereich.
Ca. 176 Millionen Euro sind über die Kreisumlage zu finanzieren. Der Anteil der allgemeinen Umlage beträgt ca. 88 Millionen Euro, die Jugendamtsumlage ca. 76 Millionen Euro, die ÖPNV-Umlage ca. 10 Millionen Euro und die Umlage für die Förderschulen ca. 2 Millionen Euro.

Wie auch in der Vergangenheit kann sich der Kreis mitnichten seine Aufgaben selbst aussuchen. Daher sind die größten Ausgabenblöcke der Pflichtaufgaben:

  • 1. die Landschaftsumlage mit ca. 51 Millionen Euro,
  • 2. die Betreuung, Unterhalt und Neubau von Kitas mit ca. 31 Millionen Euro sowie
  • 3. die stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung mit ca. 31 Millionen Euro.

Zudem weist dieser Kreishaushalt 2022 bereits immense Vorbelastungen auf.
Hierbei beträgt die Belastung durch Bürgschaften ungefähr 12 Millionen Euro und durch resultierende Verpflichtungsermächtigungen sogar 51 Millionen Euro.
Insgesamt wird der Haushalt durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklagen in Höhe von ca. 15 Millionen Euro tragfähig.

Ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass diese Vorgehensweise zwar eine Lösung für das laufende Haushaltsjahr 2022 sein kann, allerdings die strukturellen Probleme weiterhin in die Zukunft verschoben werden.
Als Risikopuffer steht ein Eigenkapital in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 von ca. 35 Millionen Euro zur Verfügung.
Dabei ist eine Eigenkapitalquote um die 10 Prozent sehr knapp bemessen.
Dies wird vor allen Dingen deutlich, wenn wir uns darüber unterhalten, wie wir mit den Pandemieschäden, die durchaus in einer Größenordnung von 10 Millionen Euro liegen könnten, umgehen.
Leider hilft die Landesregierung bedauerlicherweise nicht substanziell, sondern bietet lediglich Optionen zur Finanzierung:

  • a) der Buchung gegen das Eigenkapital oder
  • b) den entstandenen Schaden über fünfzig Jahre abzuschreiben.

Die Grundsatzentscheidung des Kreistags, gerade auch im Rahmen der Generationengerechtigkeit, eine Verbuchung gegen das Eigenkapital - was auch dem Wunsch der Bürgermeister:innen entspricht – zu vollziehen, unterstützen wir ausdrücklich. Dies stellt zwar eine ausgeprägte Härte dar, schafft aber für künftige Generationen entsprechende Handlungsoptionen.
Signale aus der CDU, dieses Modell jedoch noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, schaffen unnötige Unsicherheiten.

Bis zu diesem Punkt kämen wir zu der Bewertung, dass sich der aktuelle Haushalt ähnlich wie der im Jahr 2021 verhält.

Insgesamt positiv im aktuellen Haushaltsjahr ist die Berücksichtigung einer differenzierten Bemessung der Hebesätze für die Steuerkraft im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 (GFG 2022). Dies entspricht der langjährigen Forderung des Landkreistages (LKT).
Negativ ist zu vermerken, dass Land und Bund nach wie vor das Konnexitätsprinzip verletzen und etliche Aufgabenübertragungen ohne ausreichende personelle oder finanzielle Kompensation vornehmen.

    Dennoch gibt es substanziell zwei wesentliche neue Aspekte im aktuellen Haushaltsplan 2022:

  • 1. Der vorliegende Haushalt enthält erstmals eine Nachhaltigkeitsstrategie.
    Fünf Themenfelder sind hier explizit angesprochen:

    • a) Gute Arbeit => Nachhaltiges Wirtschaften
      Das wirtschaftliche Entwicklungskonzept (WEK) ist durchaus ökologisch ausgerichtet und kann einen wesentlichen Baustein zum Gelingen beisteuern.
    • b) Nachhaltige Mobilität
      Dabei geht es im Kern um den Aufbau eines zukunftsgerechten Verkehrsnetzes und eine bedarfsorientierte Mobilität im Rahmen des ÖPNV.
    • c) Ressourcenschutz und Klimaanpassungen
      Insbesondere sind dabei die verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategien im Haushalt, bis auf die Produktebene, zu verankern.
    • d) Wohnen und nachhaltige Quartiere
      Hierbei ist auf eine resiliente Errichtung im Sinne von Schwammlandschaften zu achten sowie eine geeignete zukunftsfähige regenerative Energieversorgung aufzubauen.
    • e) Globale Verantwortung => Eine Welt
      Die aktuelle politische und auch pandemische Lage macht überaus deutlich, welche Verantwortung wir für unser Handeln tragen. Die Probleme der Zukunft lassen sich nur im Bewusstsein eines globalen Verständnisses von nachhaltigem Wirtschaften lösen.

  • 2. Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
    Hierbei sind wir deutlich gefordert, schnell zu lernen und uns in möglichst kurzer Zeit zukunftsfähiger aufzustellen.

    Die wesentlichsten Elemente hierbei sind:

    • a) der Wiederaufbauplan,
    • b) zukunftsfähige Konzeptionen, widerstandsfähigere Landschaftsgestaltung sowie Umsetzungen im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts,
    • c) alle Felder der Daseinsvorsorge und der Teilhabe neu zu gestalten,
    • d) die Landesregierung neben der ausreichenden finanziellen Unterstu?tzung auch zur Erstattung des nicht unerheblichen Personalaufwands zu bewegen,
    • e) größer zu denken!
      Nur im Verbund lassen sich die ku?nftigen Probleme landes- und bundesweit lösen!

die Landesregierung neben der ausreichenden finanziellen Unterstützung auch zur Erstattung des nicht unerheblichen Personalaufwands zu bewegen, größer zu denken!
Nur im Verbund lassen sich die künftigen Probleme landes- und bundesweit lösen!

Insgesamt unterliegt das komplexe Werk unseres Haushalts einer ganzen Reihe von potenziellen Risiken:

  • - der Entwicklung der künftigen Schlüsselzuweisungen und Zinserträge
  • - der Fortschreibung des ÖPNV
  • - der Steuerproblematik
  • - der vollständigen Deckung der entstandenen Schäden aus Hochwasser und der Corona- Pandemie
  • - aller Kosten aus dem Sozialbereich, wie die Aufwendungen nach SGB II der Wohngeldersparnis, der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Erziehung sowie dem Kita- Anmeldeverfahren.

Aus unserer Sicht stellt auch die Eigenkapitalentwicklung in der Zukunft ein großes Risiko dar.
Ein weiteres Risiko, bei all den mit hoher Unsicherheit für die zukünftige Entwicklung aufgelisteten Punkten, sehen wir in der Vorgehensweise des sogenannten Zukunftspakts, von CDU, FDP und UWV:

Unser Fazit bis hierher:
wir können uns nicht aus den Krisen heraussparen!
Es sind zukunftsfähige Investitionen in den Klimaschutz, in resilientere Schutzfunktionen vor Fluten und Starkregen und in Bebauungen notwendig.
Ebenso erforderlich ist eine zukunftsfähige Aufstellung, ein Invest in Digitalisierung, Bildung, Mobilität und in Infrastruktur.
Insgesamt sehen wir, dass die Verwaltung diese Themenblöcke zielgerichtet und sachgerecht aufgreift. Es liegt ein mutiger Stellenplan vor, der einen Teil der durchaus bekannten Defizite der Vergangenheit angeht und auf deren Abhilfe ausgerichtet ist. Beispielhaft sei hier nur die Heimaufsicht genannt, die in ihrem Bericht zur Überprüfung des Wohn- und Teilhabegesetzes für die Jahre 2019 und 2020 eklatante Mängel bei der Untersuchung der überprüften Einrichtungen feststellte. Insofern ist auch hier folgerichtig, 1,5 zusätzliche Stellen – nach unserer Meinung mit wissenschaftlichem Hintergrund – zu platzieren.

Ein weiteres Risiko für die zukunftsfähige Aufstellung des Haushalts und des Kreises ist dem Verhalten des sogenannten Zukunftspakts zuzuschreiben.

Im letzten Jahr erlebten wir unnötige Verzögerungen bei der Realisierung des Klimaanpassungskonzepts und einer Energieberatung. Ähnlich auch der Umgang mit den Besetzungen bei der Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes, als gesetzlich verpflichtende Aufgaben.

Selbst vor der Ausgestaltung einer ausreichenden personellen Besetzung des Herzstückes des Katastrophenschutzes, der Leitwarte, machte die Koalition von CDU, FDP und UWV nicht halt

Dass hierbei auch das Schutzniveau der Bevölkerung tangiert ist, zeigt sich daran, dass wir bereits im Februar dieses Jahres nur haarscharf an der nächsten Hochwasserkatastrophe im Kreis vorbeikamen.
Verzögerung und Behinderungen sollten hierbei nicht das politische Statement sein. Beim Umgang mit dem Stellenplan 2022 erleben wir erfreulicherweise, dass diese Handlungsweise seitens CDU, FDP und UWV hoffentlich der Vergangenheit angehört!

Anders agiert die Verwaltung:
Mit Mut und Weitsicht scheut sie sich nicht, in die absehbaren Konflikte einzutreten.
Es werden konkrete Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung und Abbau bekannter, dringend gebotener fachlicher und personeller Defizite, vorgelegt. Diese umfassen den Stellenplan, eine nach wie vor hohe Ausbildungsquote, den sozialen Stellenplan, eine neue Organisationsform bis hin zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, auf dem Weg zu einem wirkungsorientierten Haushaltsansatz.

Dies ist der Ansatz den wir unterstützen!
Daher erfolgt auch unsere Zustimmung zum Haushaltsentwurf 2022!
Ja, ein generelles Problem zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit in der Verwaltung wird eine geeignete Personalgewinnung sein. Hierbei ist die stetige finanzielle Aufstockung der Stellenwertigkeit allerdings nicht die Lösung. Wir müssen auch hier größer denken. Wir müssen lernen in neuen Verbünden zu agieren.
Es macht keinen Sinn mehr und ist im Ansatz teilweise sogar kontraproduktiv, global erforderlichen Denkansätzen mit kleinteiligen Verhaltensmustern zu begegnen.

Unser Dank gilt der Verwaltung, deren Belegschaft der neben den ohnehin anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben stets neue, unvorhersehbare Krisenbewältigungen abverlangt wird.

Eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaftsform sind die freiwilligen und ehrenamtlichen Hilfskräfte in ihrem selbstlosen Einsatz.

Wie wichtig deren Unterstützung für die Funktionsfähigkeit unseres gesellschaftlichen Gefüges ist, konnten wir zur Genüge in den letzten zwei Jahren erleben. Diesen Menschen gilt unser ganz besonderer Dank!
Achten Sie alle auf Ihre Gesundheit, möglichst einen Ausgleich zu den alltäglichen Strapazen und bleiben Sie auch in diesen schwierigen Zeiten zuversichtlich!

Jörg Grutke
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Frieden beginnt vor der eigenen Haustür“

Ukrainische Flagge vor dem Kreishaus war am Wochenende vorsätzlich entfernt worden

Am Kreishaus weht seit Freitag die ukrainische Flagge

Kreis Euskirchen. Sie weht wieder. Die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus am Jülicher Ring. Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung fand am Samstagabend die Flagge auf dem Bürgersteig vor der Kreisverwaltung. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass die Befestigungskonstruktion offenbar vorsätzlich durchtrennt worden war und damit die Flagge vom Fahnenmast gelöst werden konnte. Die Deutschland- und die Europa-Flagge, die flankierend gehisst waren, blieben unversehrt.

Die Flagge war erst am Freitag gehisst worden – um vor dem Kreishaus ein „sichtbares Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zu setzen und damit ein klares Statement gegen Putins kriegerische Handlungen zum Ausdruck zu bringen“, so Pressesprecher Sven Gnädig.

Landrat Markus Ramers äußerte sich betroffen. „Der Frieden beginnt vor unserer eigenen Haustür. Dazu gehört auch, ein solches Zeichen für Frieden und Freiheit zu respektieren und zu achten. Denn es gibt nicht den geringsten Grund, Putins Krieg zu relativieren oder gar gutzuheißen“, sagt er auf Anfrage. Gleichzeitig betont der Landrat, dass sich die Solidarität mit der Ukraine nicht gegen das russische Volk oder gar Menschen russischer Herkunft im Kreis Euskirchen richte: „Jede Ausgrenzung oder Diffamierung von Bürgerinnen und Bürgern russischer Herkunft ist daneben. Auch in Russland selbst gibt es Tausende Menschen, die trotz hohem Risiko für die eigene Person gegen den Krieg des Autokraten Putin demonstrieren.“

Die Kreistagsfraktion der Grünen hatte den Landrat darauf hingewiesen, dass in der Stadt Zülpich vor dem Rathaus eine Ukraine-Flagge gehisst werden soll. Daraufhin hatte die Kreisverwaltung kurzfristig eine blau-gelbe Flagge organisiert, um vor dem Kreishaus ebenfalls ein Zeichen zu setzen. (tom)

KStA 08 03 2022

Ukrainische Flagge vor dem Kreishaus war am Wochenende vorsätzlich entfernt worden

Am Kreishaus weht seit Freitag die ukrainische Flagge

Kreis Euskirchen. Sie weht wieder. Die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus am Jülicher Ring. Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung fand am Samstagabend die Flagge auf dem Bürgersteig vor der Kreisverwaltung. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass die Befestigungskonstruktion offenbar vorsätzlich durchtrennt worden war und damit die Flagge vom Fahnenmast gelöst werden konnte. Die Deutschland- und die Europa-Flagge, die flankierend gehisst waren, blieben unversehrt.

Die Flagge war erst am Freitag gehisst worden – um vor dem Kreishaus ein „sichtbares Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zu setzen und damit ein klares Statement gegen Putins kriegerische Handlungen zum Ausdruck zu bringen“, so Pressesprecher Sven Gnädig.

Landrat Markus Ramers äußerte sich betroffen. „Der Frieden beginnt vor unserer eigenen Haustür. Dazu gehört auch, ein solches Zeichen für Frieden und Freiheit zu respektieren und zu achten. Denn es gibt nicht den geringsten Grund, Putins Krieg zu relativieren oder gar gutzuheißen“, sagt er auf Anfrage. Gleichzeitig betont der Landrat, dass sich die Solidarität mit der Ukraine nicht gegen das russische Volk oder gar Menschen russischer Herkunft im Kreis Euskirchen richte: „Jede Ausgrenzung oder Diffamierung von Bürgerinnen und Bürgern russischer Herkunft ist daneben. Auch in Russland selbst gibt es Tausende Menschen, die trotz hohem Risiko für die eigene Person gegen den Krieg des Autokraten Putin demonstrieren.“

Die Kreistagsfraktion der Grünen hatte den Landrat darauf hingewiesen, dass in der Stadt Zülpich vor dem Rathaus eine Ukraine-Flagge gehisst werden soll. Daraufhin hatte die Kreisverwaltung kurzfristig eine blau-gelbe Flagge organisiert, um vor dem Kreishaus ebenfalls ein Zeichen zu setzen. (tom)

KStA 08 03 2022