WILLKOMMEN BEI
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen

Die Steinzeit ist nicht aus Mangel an Steinen zu Ende gegangen, sondern weil die Menschen eine bessere Idee hatten.

  • Wir realisieren Ideen für mehr Lebensqualität in globaler Dimension.
  • Wir entscheiden uns für Fortschritt und gegen Stillstand.
  • Wir sind für Sie erreichbar und stellen uns gerne einem Gespräch.
 

Resolution - „Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate“

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit großer Sorge stellen wir Kreistagsmitglieder seit einigen Jahren eine Entwicklung im Kreis Euskir-chen fest, die nicht unserem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region entspricht.
Immer mehr Biogasanlagen und damit einhergehend immer mehr Anlagen zur Massentierhaltung werden im Kreisgebiet beantragt, genehmigt und errichtet.
Wurden in der Vergangenheit schon große Mengen Gülle aus den Niederlanden in unser Kreisgebiet importiert und auf Feldern ausgebracht, so wird nun zusätzlich vor Ort Substrat (bzw. Hühnertrocken-kot, Putenmist) in großen Mengen produziert, in Biogasanlagen verarbeitet und auf die Felder ausge-bracht. Dies wird dann von den Anlagenbetreibern als gelungenes Beispiel für Synergieeffekte, vor-bildlichen Kreislauf und nachhaltiges Wirtschaften dargestellt.
Es gibt es jedoch erhebliche Zweifel an der praktizierten Verfahrensweise.

Biogasanlagen bergen die Gefahr durch biochemische Prozesse die Vermehrung gesundheitsgefähr-dender Keime (EHEC, ESBL, CRE, Salmonellen, Clostridien, MRSA, Sporen, Pilze, Botulismus, etc.) zu fördern.

Vor allen Dingen die an Biogasanlagen oder mit Substrat behandelten Äcker lebende und arbeitende Bevölkerung ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Besonders gefährdet sind Anwohner_innen, Pati-ent_innen in Krankenhäusern, Bewohner_innen von Alters- und Pflegeheimen sowie Hospizen, aber auch generell Menschen mit geschwächter Immunabwehr.
Die Kommunen und die Genehmigungsbehörde des Kreises und haben jedoch kaum angemessene Möglichkeiten, um auf diese bedenkliche Entwicklung genehmigungsrechtlich zu reagieren.
Wir fordern daher Land und Bund auf, den Behörden und Politiker_innen vor Ort Werkzeuge in die Hand zu geben, den Bau und Betrieb dieser Anlagen fachlich auf geeignete Weise zu prüfen und steuernd einzugreifen.
Wir fordern auf Bundesebene die Privilegierung nach § 35 BauGB so festzulegen, dass auch wirklich nur die bäuerlichen Betriebe profitieren. Auch der Einsatz von Antibiotika ist auf Bundesebene stärker zu reglementieren und zu kontrollieren. Bei Verfahren nach dem BImSchG müssen die Belastungen durch Bioaerosole und Keime endlich angemessen berücksichtigt werden.

Auf Landesebene können durch Filtererlasse, eine Hygienisierungspflicht und vorgeschriebene Un-tersuchungen der Gärreste aus Biogasanlagen die gesundheitlichen Gefahren eingedämmt werden (gemäß § 5 Abs. 4 der Düngemittelverordnung gelten Gärreste aus Biogasanlagen als Wirtschafts-dünger und unterliegen deshalb auch keiner Untersuchungspflicht).
Wir wollen eine Landwirtschaft, die für Mensch, Tier und Natur verträglich ist.
Wir wollen Lebensmittel, die diese Bezeichnung auch verdienen.
Wir wollen keine gesundheitsgefährdenden, unbehandelten Substrate aus Biogasanlagen auf unse-ren Feldern.
Wir wollen, dass die zuständigen Behörden beim Kreis Umweltbelastungen bei Genehmigungen stär-ker berücksichtigen können.
Wir wollen die Energieanbieter (ENE, Regionalgas, RheinEnergie, etc.), die als Kapitalgeber und Betreiber von Biogasanlagen auftreten, in die Diskussion mit einbeziehen.
Wir wollen, dass die betroffenen Kommunen und ihre Nachbarkommunen (auch außerhalb des Kreis-gebietes) wirksame Instrumente erhalten, um aktuelle Erkenntnisse zur Belastung durch multiresi-stente Keime im Genehmigungsverfahren angemessen berücksichtigen zu können.
Der Kreistag Euskirchen fordert die Landes- und Bundesregierung, in deren jeweiliger Zuständigkeit auf, die potenziellen Gefahren, die bei der Einbringung von Gärsubstraten…

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit großer Sorge stellen wir Kreistagsmitglieder seit einigen Jahren eine Entwicklung im Kreis Euskir-chen fest, die nicht unserem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region entspricht.
Immer mehr Biogasanlagen und damit einhergehend immer mehr Anlagen zur Massentierhaltung werden im Kreisgebiet beantragt, genehmigt und errichtet.
Wurden in der Vergangenheit schon große Mengen Gülle aus den Niederlanden in unser Kreisgebiet importiert und auf Feldern ausgebracht, so wird nun zusätzlich vor Ort Substrat (bzw. Hühnertrocken-kot, Putenmist) in großen Mengen produziert, in Biogasanlagen verarbeitet und auf die Felder ausge-bracht. Dies wird dann von den Anlagenbetreibern als gelungenes Beispiel für Synergieeffekte, vor-bildlichen Kreislauf und nachhaltiges Wirtschaften dargestellt.
Es gibt es jedoch erhebliche Zweifel an der praktizierten Verfahrensweise.

Biogasanlagen bergen die Gefahr durch biochemische Prozesse die Vermehrung gesundheitsgefähr-dender Keime (EHEC, ESBL, CRE, Salmonellen, Clostridien, MRSA, Sporen, Pilze, Botulismus, etc.) zu fördern.

Vor allen Dingen die an Biogasanlagen oder mit Substrat behandelten Äcker lebende und arbeitende Bevölkerung ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Besonders gefährdet sind Anwohner_innen, Pati-ent_innen in Krankenhäusern, Bewohner_innen von Alters- und Pflegeheimen sowie Hospizen, aber auch generell Menschen mit geschwächter Immunabwehr.
Die Kommunen und die Genehmigungsbehörde des Kreises und haben jedoch kaum angemessene Möglichkeiten, um auf diese bedenkliche Entwicklung genehmigungsrechtlich zu reagieren.
Wir fordern daher Land und Bund auf, den Behörden und Politiker_innen vor Ort Werkzeuge in die Hand zu geben, den Bau und Betrieb dieser Anlagen fachlich auf geeignete Weise zu prüfen und steuernd einzugreifen.
Wir fordern auf Bundesebene die Privilegierung nach § 35 BauGB so festzulegen, dass auch wirklich nur die bäuerlichen Betriebe profitieren. Auch der Einsatz von Antibiotika ist auf Bundesebene stärker zu reglementieren und zu kontrollieren. Bei Verfahren nach dem BImSchG müssen die Belastungen durch Bioaerosole und Keime endlich angemessen berücksichtigt werden.

Auf Landesebene können durch Filtererlasse, eine Hygienisierungspflicht und vorgeschriebene Un-tersuchungen der Gärreste aus Biogasanlagen die gesundheitlichen Gefahren eingedämmt werden (gemäß § 5 Abs. 4 der Düngemittelverordnung gelten Gärreste aus Biogasanlagen als Wirtschafts-dünger und unterliegen deshalb auch keiner Untersuchungspflicht).
Wir wollen eine Landwirtschaft, die für Mensch, Tier und Natur verträglich ist.
Wir wollen Lebensmittel, die diese Bezeichnung auch verdienen.
Wir wollen keine gesundheitsgefährdenden, unbehandelten Substrate aus Biogasanlagen auf unse-ren Feldern.
Wir wollen, dass die zuständigen Behörden beim Kreis Umweltbelastungen bei Genehmigungen stär-ker berücksichtigen können.
Wir wollen die Energieanbieter (ENE, Regionalgas, RheinEnergie, etc.), die als Kapitalgeber und Betreiber von Biogasanlagen auftreten, in die Diskussion mit einbeziehen.
Wir wollen, dass die betroffenen Kommunen und ihre Nachbarkommunen (auch außerhalb des Kreis-gebietes) wirksame Instrumente erhalten, um aktuelle Erkenntnisse zur Belastung durch multiresi-stente Keime im Genehmigungsverfahren angemessen berücksichtigen zu können.
Der Kreistag Euskirchen fordert die Landes- und Bundesregierung, in deren jeweiliger Zuständigkeit auf, die potenziellen Gefahren, die bei der Einbringung von Gärsubstraten in die Biogasanlagen und bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger (Gärreste) in der Landwirtschaft entstehen, angemessen zu berücksichtigen und durch entsprechende Gesetzte zu minimieren.

Mit freundlichem Gruß

gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-

gez. Dorothee Kroll
-Kreistagsmitglied-

Für die Richtigkeit:

gez. Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-

Ergänzung der Niederschrift Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr vom 27.02.2013 TOP 7 Z.:6/D 72/2012

Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
sehr geehrter Herr Schmitz,

im o. a. Ausschuss nahm ich im Rahmen des „Verfahrens zur Eintragung der Ehemaligen Ordensburg Vogelsang in die Denkmalliste und als Bodendenkmal“ Stellung.

Ich schlage Ihnen sinngemäß nachstehende Ergänzung der Niederschrift vor:

Herr Grutke begrüßt im Namen seiner Fraktion das Verfahren zur Eintragung als Flächendenkmal. Durch eine Reduzierung auf 150 ha wird der Kernbereich von Vogelsang geschützt und der historischen Bedeutung Rechnung getragen.
Für Abstimmungen zur weiteren Entwicklung, ist nunmehr eine kompetente Behörde einzubinden, die im Rahmen von denkmalgeschützen Anlagen eine große Erfahrung einbringt. B90/Die Grünen sehen für Vogelsang durch den Denkmalschutz kein Entwicklungshemmnis.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Grutke
- Fraktionsvorsitzender-

für die Richtigkeit:

Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-

Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
sehr geehrter Herr Schmitz,

im o. a. Ausschuss nahm ich im Rahmen des „Verfahrens zur Eintragung der Ehemaligen Ordensburg Vogelsang in die Denkmalliste und als Bodendenkmal“ Stellung.

Ich schlage Ihnen sinngemäß nachstehende Ergänzung der Niederschrift vor:

Herr Grutke begrüßt im Namen seiner Fraktion das Verfahren zur Eintragung als Flächendenkmal. Durch eine Reduzierung auf 150 ha wird der Kernbereich von Vogelsang geschützt und der historischen Bedeutung Rechnung getragen.
Für Abstimmungen zur weiteren Entwicklung, ist nunmehr eine kompetente Behörde einzubinden, die im Rahmen von denkmalgeschützen Anlagen eine große Erfahrung einbringt. B90/Die Grünen sehen für Vogelsang durch den Denkmalschutz kein Entwicklungshemmnis.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Grutke
- Fraktionsvorsitzender-

für die Richtigkeit:

Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-